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Hinrichtungen in der Schweiz Todesstrafe: Als die Kantonsgrenze über Leben und Tod entschied

Vor 80 Jahren vollstreckte Obwalden die letzte zivile Hinrichtung der Schweiz. Der Bruderkanton Nidwalden hatte da bereits seit über 120 Jahren niemanden mehr getötet.

Am 18. Oktober 1940 um 1.55 Uhr wird dem Polizistenmörder Hans Vollenweider mit der Guillotine der Kopf abgeschlagen – in der Strafanstalt Sarnen im Kanton Obwalden. Es war die letzte zivile Hinrichtung der Schweiz. So weit, so bekannt.

Was weniger bekannt ist: Hätte Vollenweider zur gleichen Zeit im Nachbarkanton Nidwalden einen Polizisten erschossen, dann hätte er seinen Kopf behalten können. Nidwalden vollstreckte seine letzte Hinrichtung bereits im Jahr 1817 und war damit der erste Kanton, der keine Todesstrafen mehr ausführte.

Eine Gesinnung – zwei Gesetze

Wie kam es also, dass Nidwalden schon deutlich früher auf die schärfste aller Strafen verzichtete, während der Nachbarkanton bis am Schluss daran festhielt? Zumal die Gesinnungen in den Halbkantonen bis heute sehr nah beieinander liegen – sie waren und sind bis heute fast ausschliesslich von konservativen Politikern in Bern vertreten.

Die letzte zivile Hinrichtung der Schweiz

Der Volksmund besagt, dass eine Reihe missglückter Hinrichtungen den Nidwaldnern die Grausamkeit der Todesstrafe vor Augen führte. Tatsächlich: Im 19. Jahrhundert war auf der Richtstätte beim Chalenbergli in Stans einiges schiefgelaufen.

Pfuschende Henker

«Allermeistens wurde das Urteil mit dem Schwert ausgetragen», sagt der Historiker Daniel Krämer, der sich mit der Geschichte des Kantons auskennt. Die Reihe der Missgeschicke habe bei einer Hinrichtung im Jahr 1815 angefangen. «Der Scharfrichter brauchte drei Schläge, bis der Kopf abgetrennt war.» Die Geistlichen, die bei Hinrichtungen immer vor Ort waren, hätten den Verurteilten zum Schluss festhalten müssen, weil ihm die Kraft zum Knien fehlte.

Mann vor Kapelle
Legende: Der Historiker Daniel Krämer bei der Richtstätte Chalenbergli, wo in Nidwalden bis 1817 Menschen hingerichtet wurden. Sie kann bis heute besichtigt werden. SRF / Evelyne Fischer

Später habe sich ein weiterer Verurteilter zunächst geweigert, seine Beichte abzulegen, was die streng gläubigen Nidwaldner kaum ertrugen. «Man machte sich grosse Sorgen um sein Seelenheil», sagt Krämer. «Ein anderes Mal kletterten nach der Hinrichtung Jugendliche aufs Podest und hüpften in den Blutlachen auf und ab.»

Diese Ansammlung an grausamen Ereignissen aufgrund pfuschender Scharfrichter ist eine Erklärung, weshalb Nidwalden bereits so früh auf die Todesstrafe verzichtete. Es ist eine verbreitete und gute Erklärung. Historiker Daniel Krämer hat noch eine andere: Zufall. «Es gab lange Zeit einfach keine Fälle mehr, die nach damaligem Verständnis eine Todesstrafe verdient hätten», so Krämer. In drei Fällen sei es sogar noch zu entsprechenden Urteilen gekommen, doch ausgeführt wurden sie nie.

Verfahren im Schnelldurchlauf

Im Jahr 1877 revidierte Nidwalden seine Verfassung und ab da war die Todesstrafe endgültig verboten. Dass ausgerechnet der Nachbarkanton Obwalden bis zum Schluss daran festhielt, ist wohl auch dem Fakt geschuldet, dass der schweizweit gesuchte und verhasste Mörder Hans Vollenweider da verhaftet wurde. Wobei man sich in Obwalden bewusst sein musste, dass der Kanton mit diesem makabren Fakt in die Geschichtsbücher eingehen wird.

Todesstrafe in der Schweiz

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Die Todesstrafe in der Schweiz wurde 1942 im zivilen Strafgesetzbuch abgeschafft, nachdem dies vier Jahre zuvor beschlossen wurde. Ein erster Versuch zur Abschaffung erfolgte bereits mit der Bundesverfassung von 1874, doch bereits fünf Jahre später wurde dies durch eine Volksabstimmung wieder rückgängig gemacht. Hauptargument der Befürworter war die steigende Kriminalität. Zehn Kantone führten sie in ihren Strafgesetzbüchern wieder ein und in Luzern, Schwyz, Freiburg, Uri, Zug und Obwalden kam es nochmals zu Hinrichtungen.

Im Kriegsfall blieb die Todesstrafe auch nach 1942 bestehen – für Delikte wie Landesverrat, Feind-Begünstigung, Mord und Plünderung. Im Zweiten Weltkrieg wurden von 33 gefällten Todesurteilen 17 durch Erschiessen vollstreckt, die letzte Hinrichtung erfolgte 1944. Vollständig abgeschafft wurde die militärische Todesstrafe allerdings erst 1992, mit der Änderung des Militärstrafrechts.

1985 scheiterte eine Volksinitiative im Sammelstadium, die Drogenhandel mit dem Tod bestrafen wollte. Letztmals für grosses Aufsehen sorgte ein Initiativkomitee 2010, das für Mord mit sexuellem Missbrauch ebenfalls die Todesstrafe einführen wollte. Die Initianten zogen das Volksbegehren jedoch nur einen Tag nach Publikation im Bundesblatt wieder zurück.

Als Hans Vollenweider im Jahr 1940 hingerichtet wurde, war auf eidgenössischer Ebene das Ende der Todesstrafe nämlich bereits seit zwei Jahren beschlossene Sache. Doch: Die Obwaldner Justiz peitschte das Verfahren in Rekordzeit durch. Das rechtskräftige Urteil fiel am 12. Oktober 1940 - das Fallbeil bereits sechs Tage später. Für diese Aktion wurden die Obwaldner Justiz und Politik noch lange kritisiert.

Regionaljournal Zentralschweiz, 29.09.2020, 17:30 Uhr

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