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Höchstes Gericht der Schweiz weist «Love Life»-Beschwerde ab
Aus Info 3 vom 04.07.2018. Bild: Keystone
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HIV-Präventionskampagne Bundesgericht weist Beschwerde gegen «Love Life» zurück

  • Das Bundesgericht weist eine Beschwerde gegen eine «Love Life»-Kampagne des Bundes zurück.
  • Diese hatten die Eltern im Namen von 35 Kindern und Jugendlichen eingereicht.
  • Streitfall waren Videos, die Paare vor oder während dem Sex zeigte.

Die Präventionskampagnen gegen HIV provozieren immer wieder und sorgen damit für Aufsehen. Das ging einigen Eltern zu weit. Sie reichten im Namen ihrer Kinder Beschwerde ein und zogen diese ans Bundesgericht weiter, mit der Unterstützung von christlichen Organisationen. Das höchste Gericht der Schweiz lehnte ihre Beschwerde jedoch ab.

Die gezeigten Videosequenzen seien nicht pornografisch. Zudem seien die Kinder und Jugendlichen mit der «Love Life»-Kampagne nicht spürbar stärkeren sexualisierten Einflüssen ausgesetzt, als das dies ohnehin der Fall sei, hält das Bundesgericht in seinem Urteil fest.

Kein Schutz nötig

Die Kampagne zeige Paare in intimen Situationen, die lachen, sich küssen oder Ausdruck von Lust im Gesicht tragen würden. Geschlechtsteile würden nicht sichtbar. Vor diesen Bildern seien die Kinder und Jugendlichen deshalb nicht zu schützen.

Vielmehr hält das Bundesgericht fest, dass die Kinder das Gezeigte bei einer entsprechenden Erziehung korrekt einordnen könnten. Dazu müssten sie ohnehin befähigt sein, angesichts der sexualisierten Darstellungen im öffentlichen Raum.

Jüngste Klägerin vier Jahre alt

Die Stopp-Aids-Kampagne wurde 2014 weit verbreitet – in der Fernsehwerbung, im Internet und auf 2000 Plakatwänden. Das ging den Eltern von 35 Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen vier und 17 Jahren zu weit.

Sie waren der Ansicht, dass die Darstellungen der Kampagne schädliche Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder hätten. Diese könnten die stark sexuell aufgeladenen Botschaften weder einordnen noch verarbeiten, so die Beschwerdeführer.

Weiterzug nicht ausgeschlossen

Sie beriefen sich auf Artikel 11 der Bundesverfassung, der Kindern und Jugendlichen Anspruch auf besonderen Schutz gewährt. Das Bundesamt für Gesundheit trat auf die Beschwerde nicht ein – das Bundesverwaltungsgericht bestätigte den Entscheid 2016. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Eltern gegen den Entscheid der Vorinstanz ebenfalls ab.

Die Beschwerdeführer und ihre Eltern zeigen sich in einer Medienmitteilung der christlichen Stiftung Zukunft CH schwer enttäuscht. Das Bundesgericht verpasse eine Chance, den Informationskampagnen der Behörden klare Grenzen zu setzen. Die Beschwerdeführer erwägen aus diesen Gründen einen Weiterzug an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.

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