- «Werde Gastgeber, entdecke deine Möglichkeiten und verdiene Geld»: So steht es auf der Beherbergungs-Plattform Airbnb.
- Die Hobby-Hotellerie boomt : Bereits rund 50'000 Betten bei Airbnb sind in der Schweiz ausgeschrieben.
- Was die Gastgeber – also die privaten Vermieter – nicht wissen (wollen): Wer Gäste aus dem Ausland beherbergt, muss dies melden – so steht es im Ausländergesetz .
- Gerade die Fremdenpolizei will wissen, wer bei uns übernachtet: Denn Airbnb stösst auch im Milieu auf Interesse .
Die Vorschrift existiert seit bald 100 Jahren. 1929 schreibt der Bundesrat: Der Logisgeber, der einen Ausländer gegen Entgelt beherbergt, hat diesen sofort bei der Ortspolizei zu melden. So solle den Kontrollbedürfnissen der Ordnungs- und Fremdenpolizei Rechnung getragen werden.
Diese Meldepflicht gilt noch heute, im Zeitalter von Online-Vermietungsplattformen wie Airbnb, und zwar auch für Hobby-Hoteliers. So schreibt es heute das Ausländergesetz vor.
Wir wollen wissen, wer in Bern übernachtet – gerade wenn es in Richtung Milieu geht.
In der Stadt Bern kontrolliert Alexander Ott von der Fremdenpolizei die Einhaltung dieser Meldepflicht. Er beobachtet: «Wir stellen immer wieder Verstösse fest. Gerade private Anbieter versuchen, das im Versteckten umzusetzen.»
Zahlen zu Verstössen will Ott nicht nennen – er will sich nicht zu tief in die Karten blicken lassen. Er hält aber fest: Meldungen über ausländische Gäste seien für die Fremdenpolizei wichtig.
Und zwar aus Sicherheitsgründen: «Natürlich haben wir ein Interesse zu wissen, welche Gäste hier übernachten.» Gerade wenn es «in Richtung Milieu» gehe, unterstreicht Ott: «In diesem Bereich sind wir sehr aktiv.»
Gegen die Meldepflicht verstossen wird wohl meist, weil viele private Anbieter von Übernachtungsmöglichkeiten besagte Pflicht schlicht nicht kennen. Es gebe da wohl ein Informationsdefizit, vermutet der Bundesrat in seinem neuen Bericht zur digitalen Wirtschaft .
Denn sie wissen nicht, was sie tun
Im Kanton Zürich informiert die Kantonspolizei private Anbieter daher schon seit einiger Zeit aktiv, erklärt Sprecher Beat Jost: «Sobald wir herausfinden, dass eine Privatperson Gäste hat, gehen wir auf sie zu. Wir informieren sie über die Gesetzesgrundlage; die nötigen Angaben bekommen wir jeweils problemlos.» Über eine eigens eingerichtete Online-Plattform würden auch private Vermieter ihre ausländischen Gäste mittlerweile melden.
Der Bund will besser informieren
Um Unklarheiten ein für alle Mal auszuräumen, will das Staatssekretariat für Migration (SEM) das Gesetz nun präzisieren. In einer Weisung will es ausdeutschen, dass die Meldepflicht auch für Privatanbieter gilt, erklärt Sprecher Martin Reichlin: «Mit dieser Weisung soll klargestellt werden, dass sich auch Private die beispielsweise ein Zimmer oder eine Wohnung über eine Online-Plattform wie Airbnb haben, an die gesetzliche Meldepflicht zu halten haben.»
Auch die Zeit arbeitet für die Behörden: Je mehr über Plattformen wie Airbnb gesprochen werde, heisst es bei der Berner Fremdenpolizei, desto mehr erkundigten sich Anbieter auch nach ihren Pflichten. Auf dass der private Airbnb-Vermieter im Jahr 2017 seiner Meldepflicht genauso nachkommt wie der Logisgeber im Jahr 1929.