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Wer darf künftig Bauchoperationen durchführen?
Aus HeuteMorgen vom 13.10.2017.
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Hochspezialisierte Medizin Kleine und mittlere Spitäler sehen ihre Existenz bedroht

Welches Spital darf welche Operationen durchführen? Ein gewichtiger Entscheid zur Bauchchirurgie steht an – Proteste sind vorprogrammiert.

Im November veröffentlicht die Gruppe für hochspezialisierte Medizin eine Liste. Auf dieser steht, welche Schweizer Spitäler in Zukunft welche Bauchoperationen durchführen dürfen, zum Beispiel wer eine Speiseröhre oder einen Enddarm entfernen darf.

2013 gab es bereits eine solche Zuteilung. Da die Leistungsaufträge nun auslaufen, braucht es eine erste Überprüfung. Er wolle die Katze noch nicht aus dem Sack lassen, so Rolf Widmer, der Präsident des Beschlussorgans.

Proteste schon beim letzten Entscheid

Aber Widmer sagt, dass mit Veränderungen zu rechnen sei: «Wir haben auch Mindestfallzahlen definiert: Man muss eine gewisse Anzahl an Operationen erreichen. Das war in der Vergangenheit nicht der Fall.» Deswegen geht Widmer davon aus, dass es Änderungen geben werde.

Das dürfte heissen: Kleinere und mittlere Spitäler müssen Behandlungen abgegeben. Schon 2013, bei der ersten Zuteilung, gab es heftige Kritik an dieser Zuteilung. Die betroffenen Spitäler zogen gar vor Gericht.

Wird eine «rote Linie» überschritten?

Der aktuelle Entscheid wird nun mit grosser Spannung erwartet. Denn es geht um die Grundsatzfrage: Wie viele Spitäler müssen etwas abgeben – oder ab wann werden auch Fachgebiete reguliert, die gar nicht zur hochspezialisierten Medizin gehören?

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Für Fortunat von Planta, Spitaldirektor des Kantonsspitals Uri und Präsident der Zentralschweizer Spitäler, ist die Antwort klar. Die Bauchchirurgie, das gehe zu weit: «Ursprünglich war sie nicht vorgesehen für die hochspezialisierte Medizin. Wir glauben, dass hier eine rote Linie überschritten wurde.»

Wenn immer mehr Behandlungen nur noch an bestimmten Spitälern gemacht würden, sei das für die kleineren und mittleren Spitäler fatal: «Sie werden in ihrer Existenz bedroht. Unter anderem deshalb, weil man als Arbeitgeber nicht attraktiv ist, wenn man nur diese Grundeingriffe machen kann.»

Ein zähes Ringen steht bevor

Dass bestimmte Bereiche der Bauchchirurgie als hochspezialisierte Medizin gelten, wurde jedoch bereits von einem Gericht bestätigt. Nun geht es also noch um die Frage, welche Spitäler diese Bauchoperationen noch anbieten dürfen.

Man sei sich der Verantwortung bewusst, sagt Rolf Widmer von der Gruppe für hochspezialisierte Medizin: «Wir versuchen die Qualität der Leistungserbringung für Operationen zu steigern, die schwierig und heikel sind. Im Bewusstsein darum, dass wir nicht alle zufriedenstellen können.»

Schon jetzt ist also klar: Bei der Frage, welches Spital was anbieten darf, gibt es auch dieses Mal keinen einfachen Entscheid, sondern ein zähes Ringen – vielleicht wieder bis vor Gericht.

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