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Höchste Instanz gefragt Im Fall Brian muss das Bundesgericht entscheiden

  • Im Juni hatte das Zürcher Obergericht den 25-jährigen Brian zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten verurteilt.
  • Auf eine ordentliche Verwahrung hatte das Gericht damals verzichtet.
  • Gemäss Zürcher Staatsanwaltschaft soll sich nun die höchste Schweizer Instanz über dieses jüngste Urteil beugen.

Den Weiterzug begründet die Zürcher Staatsanwaltschaft gegenüber SRF schriftlich: Sie erhebe Beschwerde, weil sie mit der abgelehnten Verwahrung nicht einverstanden sei, schreibt die Behörde sinngemäss. Bei einer späteren Haftentlassung bestehe eine Gefährdung der Öffentlichkeit.

Was ist eine ordentliche Verwahrung?

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Eine Verwahrung dient nicht der Sühne, sondern dem Schutz der Öffentlichkeit. Das Gericht ordnet sie an, wenn ein Täter beispielsweise jemanden ermordet, vorsätzlich getötet oder vergewaltigt hat und weitere Taten dieser Art zu erwarten sind.

Die ordentliche Verwahrung wird nach abgesessener Haftstrafe vollzogen. Nach einer Probezeit von zwei bis fünf Jahren beurteilt das Gericht die Verwahrung wieder neu. Danach prüft es jährlich, ob der Täter aus der Verwahrung entlassen wird.

Bereits beim Prozess vor dem Zürcher Obergericht Mitte Juni hatte der Staatsanwalt Ulrich Krättli eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren und eine ordentliche Verwahrung gefordert. Von Brian gehe immer noch eine grosse Gefahr aus, argumentierte er. Krättli verwies auf die Einschätzungen von Psychiatern: Sie sähen beim Straftäter eine extrem hohe Rückfallgefahr.

Gerichtszeichnung zeigt Staatsanwalt Ulrich Krättli
Legende: Staatsanwalt Ulrich Krättli hält sein Plädoyer beim Prozess gegen den Straftäter Brian. Keystone

Zürcher Obergericht: Verwahrung nicht verhältnismässig

Brian war angeklagt, weil er im Gefängnis Mitarbeitende und Mithäftlinge angegriffen und zum Teil verletzt hatte. In einem Fall schlug er gezielt mit den Fäusten gegen den Kopf eines Aufsehers. Dies sei keine Bagatelle, befand das Zürcher Obergericht. Es sprach Brian in diversen Punkten wie der Körperverletzung oder der mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamten schuldig.

Dafür verurteilte das Zürcher Obergericht Brian zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Jahren, eine Verwahrung lehnte es ab. Diese sei bei dem erst 25-jährigen Brian nicht verhältnismässig, argumentierte der Gerichtsvorsitzende. Die schwerste Tat, die dem Angeklagten vorgeworfen werde, sei versuchte schwere Körperverletzung und dafür sei die Verwahrung nicht vorgesehen. Brian sei kein Mörder, Vergewaltiger oder Brandstifter.

Verteidigung: Haftbedingungen sind Folter

Die Verteidigung wiederum hatte für ihren Mandanten einen Freispruch gefordert. Auch sie zieht den Fall weiter ans Bundesgericht, wie es auf Anfrage von SRF heisst. Denn die Gewaltausbrüche von Brian seien nachvollziehbar, seine Haftbedingungen in der Strafanstalt Pöschwies seien Folter. Brian sitzt im Zürcher Gefängnis Pöschwies in Sicherheitshaft.

Gemäss seinen Anwälten muss er 23 Stunden am Tag allein in seiner Zelle verbringen. Familienbesuche und Arzt-Untersuchungen fänden nur hinter Glas statt. Wegen dieser Haftbedingungen wurde inzwischen auch Nils Melzer, der UNO-Sonderberichterstatter für Folter, aktiv. Er fordert vom Aussendepartement eine Stellungnahme.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 26.07.21, 12.03 Uhr ; 

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