Am Montag hat die englische Regierung bestätigt, dass Einwegartikel wie Plastikgeschirr verboten werden. Das Verbot folgt ähnlichen Massnahmen in Schottland und Wales. Auch hierzulande ist die Gesetzesgrundlage um Einwegprodukte aus Kunststoff ein heisses Thema.
Ebenfalls am Montag veröffentlichte die Meeresschutzorganisation Oceancare ihren Bericht «Plastic Matters», in welchem sie vom Bundesrat Massnahmen für eine Lösung des Plastikproblems in der Schweiz fordert. Explizit verlangt die NGO das Verbot von Einweg-Take-away-Verpackungen und verweist auf Artikel 30a des Umweltschutzgesetzes. Dieses gibt dem Bundesrat die Möglichkeit, «das Inverkehrbringen von Produkten zu verbieten, die für eine einmalige und kurzfristige Verwendung bestimmt sind, wenn deren Nutzen die durch sie verursachte Umweltbelastung nicht rechtfertigt».
Bundesrat setzt auf Freiwilligkeit
Schweizweit werden täglich hunderttausende Mahlzeiten in Einweggeschirr gekauft. Nach einer kurzzeitigen Verwendung landen Besteck, Teller und Schüsseln im Abfalleimer oder sogar auf dem Boden. Eine Motion der Nationalrätin Delphine Klopfenstein Broggini (Grüne) aus dem Jahr 2020 forderte das Verbot von Wegwerfgeschirr in der Take-away-Gastronomie.
Der Bundesrat lehnte die Motion aufgrund einer «Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit» für die betroffenen Betriebe ab. Der politische Wille des Bundesrats bezüglich des Themas geht klar Richtung Freiwilligkeit. Es bestünden genügend Alternativen in Form von Mehrweg-Systemen, welche einen grossen Beitrag zur Abfallverminderung leisten würden.
Plastikproblem der Schweiz
Oceancare spricht von einer «Plastikkrise», in welcher sich die Schweiz befinde. Auch eine repräsentative Umfrage von GFS Bern aus dem August 2022 zeigt, dass rund 75 Prozent der Befragten der Meinung sind, dass die Schweiz ein Plastikproblem habe. Des Weiteren zeigt die Umfrage, dass eine Mehrheit der Bevölkerung bei rechtlich bindende Massnahmen ansetzen würde, um den Schweizer Plastikverbrauch einzudämmen.
Einzelne Städte machen es vor
Während in den EU-Mitgliedsstaaten seit 2021 zahlreiche Einwegprodukte aus Plastik verboten sind, hinkt die Schweiz als Ganzes beim «Einwegplastikverbot» hinterher. Einzelne Kantone und Städte haben aber bereits Schritte unternommen:
In der Stadt Basel besteht im öffentlichen Raum eine Mehrweggeschirr-Pflicht. Seit dem 1. September 2019 müssen Betriebe, welche Getränke und Esswaren zum unmittelbaren Verzehr verkaufen, Mehrweggeschirr verwenden. In dieser Regelung sind ebenfalls öffentliche Veranstaltungen auf privatem Grund mit mehr als 500 Leuten eingeschlossen.
Unter dem Motto «Feste ohne Reste» besteht im Kanton Bern für Veranstaltungen ab 500 Gästen im öffentlichen Raum eine Mehrwegpflicht. Food- und Getränkestände müssen ihre Ess- und Trinkwaren in Mehrweggebinden gegen Pfand abgeben.
In der Stadt Baden gilt für mehrtägige Veranstaltungen und Anlässe ein Verbot für die Verwendung von Einwegprodukten aus Kunststoff. Es besteht eine Pflicht zur Verwendung von Mehrweggeschirr und -bechern.
Klarer Vorreiter ist der Kanton Genf . Einwegplastik, insbesondere das umstrittene Einweggeschirr, soll dort langfristig verboten werden. Spätestens ab 2025 soll das Verbot für die Verwendung von Einwegplastikartikeln in Restaurants und kleinen Take-away-Diensten gelten.