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Pädophiler Sozialtherapeut nachträglich verwahrt
Aus Schweiz aktuell vom 11.04.2019.
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Hohes Rückfallrisiko Pädophiler Sozialtherapeut wird nachträglich verwahrt

  • Fünf Jahre nach dem Urteil wird ein pädophiler Sozialtherapeut verwahrt.
  • Das hat das Regionalgericht Bern-Mittelland entschieden.
  • Die Sicherheitsinteressen der Öffentlichkeit überwiegten «deutlich», argumentiert das Gericht.

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So begründet das Regionalgericht die Verwahrung
aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 11.04.2019. Bild: Keystone
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Der heute 62-jährige Mann war 2014 wegen Schändung, sexuellen Handlungen mit Kindern und Pornografie verurteilt worden. Der Sozialtherapeut hatte gestanden, sich während Jahrzehnten an insgesamt 114 behinderten Kindern vergangen zu haben.

Rückfallgefahr zu hoch

Wegen Verjährung ging es noch um 33 Missbrauchsfälle. Vor einer Verwahrung sah das Gericht damals noch ab und verordnete zunächst eine stationäre Massnahme, die alle fünf Jahre verlängert werden könnte. Die Therapierbarkeit des Mannes wurde aber in der Folge in Frage gestellt.

Gemäss Urteilsbegründung wurde die Umwandlung in eine Verwahrung von den psychiatrischen Diensten angestossen. Vor dem Hintergrund des bestehenden Rückfallrisikos sei die Verwahrung verhältnismässig. Die Sicherheitsinteressen der Öffentlichkeit überwiegen «deutlich», hält das Regionalgericht im jüngsten Entscheid fest.

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Aus dem Archiv: Die Mutter eines Opfers spricht
Aus 10 vor 10 vom 14.03.2014.
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