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Illegale Waffen Säumige Waffenbesitzer im Kanton Zürich

Seit Sommer 2019 sind bestimmte Waffen neu verboten. Mit der nötigen Registrierung haben es offenbar viele nicht eilig.

Die Mitteilung der Zürcher Kantonspolizei prangt seit Mittwoch wieder an oberster Stelle auf der Website und ist unmissverständlich: Wer seine verbotene Waffe nicht bis am 15. August nachmeldet, macht sich strafbar. Diese Tatsache ist nicht neu, trotzdem sieht sich die Kantonspolizei offenbar genötigt, die Bevölkerung noch einmal darauf hinzuweisen.

«Die Kantonspolizei Zürich stellt fest, dass die Anzahl der Nachmeldungen unter den Erwartungen geblieben ist, deshalb haben wir noch einmal einen Aufruf platziert», sagt Sprecher Alexander Renner. Erwartet wurden 18'000 Nachmeldungen pro Jahr. Für die Kontrolle wurde zusätzlich Personal angestellt. Wie viele Nachmeldungen bis jetzt tatsächlich eingetroffen sind, will die Kantonspolizei jedoch nicht sagen. Es sei noch zu früh, um Bilanz zu ziehen.

Welche Waffen sind neu illegal?

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Seit der Annahme des Waffengesetzes 2019 sind einige Waffen schweizweit verboten. Darunter fallen zum Beispiel

  • halbautomatische Handfeuerwaffen mit einem Magazin mit mehr als zehn Schuss, zum Beispiel das Sturmgewehr 90.
  • halbautomatische Faustfeuerwaffen mit einer Kapazität von über 20 Schuss.
  • ehemalige Seriefeuerwaffen
  • halbautomatische Handfeuerwaffen, die sich ohne Funktionsverlust auf unter 60 Zentimeter kürzen lassen.

Die Nachmeldung ist einfach, das entsprechende Formular kann online ausgefüllt und abgeschickt werden. Betroffen sind Waffenbesitzer, die eine verbotene Waffe vor dem 12. Dezember 2008 erworben haben und diese nicht im Waffenregister eintragen liessen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Waffe selbst gekauft, ausgeliehen oder durch eine Schenkung oder Erbschaft in den Besitz gekommen ist.

Vielen ist die Meldepflicht nicht bewusst
Autor: Alexander Sprecher Kantonspolizei Zürich

Gerade bei Schenkungen oder Erbschaften gehe die Registrierung gerne vergessen, sagt Renner. Und obwohl das Gesetz bereits seit drei Jahren in Kraft ist, sei die Meldepflicht offenbar vielen nicht bewusst: «Im Gespräch mit Waffenbesitzerinnen und -besitzern stellen wir fest, dass die neuen Bestimmungen nicht allen bekannt sind.» Wer die letzte Nachfrist versäumt, begeht eine Straftat und muss mit einer Verzeigung rechnen.

Andere Kantone haben weniger Probleme

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Die Kantonspolizeien in Luzern, Bern und Aargau sind mit der Anzahl Nachmeldungen zufrieden. So heisst es zum Beispiel aus Luzern, man habe mehrfach informiert, ein weiterer Aufruf sei nicht geplant. Viele hätten ihre Waffen bereits nachgemeldet. Eine Sprecherin der Kantonspolizei Bern sagt, sie hätten aktuell viele Nachmeldungen, zwischen zehn bis dreissig täglich.

Ein weiterer Grund, weshalb die Nachmeldungen unter den Erwartungen geblieben sind, vermutet die Kantonspolizei aber woanders: In den letzten Jahren hätten immer mehr Waffenbesitzer ihre Waffe der Kantonspolizei zur Vernichtung abgegeben. «Wir stellen fest, dass im letzten Jahr mehr als doppelt so viele Waffen abgegeben wurden als früher», sagt Renner. Wurden 2018 noch drei Tonnen Waffen abgegeben, waren es 2021 bereits sieben Tonnen. Die Kantonspolizei Zürich geht davon aus, dass viele Waffen dabei gewesen sind, die seit drei Jahren verboten sind.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 07.07.2022, 12:03 Uhr ; 

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