Zum Inhalt springen

Impfung gegen Coronavirus Übersicht zur Booster-Impfung: Wer sie haben darf – und ab wann

Nun ist auch hierzulande der Weg für Booster-Impfungen gegen Corona frei: Die Heilmittelbehörde Swissmedic hat am Dienstag für Auffrischungsimpfungen «von besonders gefährdeten Personen» grünes Licht gegeben. Zugelassen wurden Drittimpfungen für die beiden Hersteller Pfizer/Biontech und Moderna. Die wissenschaftliche Taskforce des Bundes schätzt, dass sich damit möglicherweise rund 10'000 bis 20'000 Hospitalisierungen verhindern lassen.

Bereits gut 7700 Drittimpfungen durchgeführt

Box aufklappen Box zuklappen

Für Menschen mit einem stark geschwächten Immunsystem war eine dritte Impfdosis bereits möglich. Bis Ende der vergangenen Woche wurden in der Schweiz nach Angaben des Bundes gut 7700 dritte Impfdosen verabreicht.

Wer kann sich mit einer dritten Dosis impfen lassen? Swissmedic genehmigt die dritte Impfung grundsätzlich «für besonders gefährdete Personen» und «für Menschen mit geschwächtem Immunsystem». Der Bund empfiehlt die Auffrischungsimpfung nun aber nur Personen über 65.

Unterschiedliche Einschätzung zur Drittimpfung?

Box aufklappen Box zuklappen

Der «Point de Presse» vom Dienstag könnte den Anschein erwecken, als gäben die Eidgenössische Kommission für Impffragen (Ekif) und das Heilmittelinstitut Swissmedic zur Drittimpfung unterschiedliche Einschätzungen ab.

Dazu gilt grundsätzlich festzuhalten: Swissmedic gibt keine Impfempfehlungen ab. Dafür ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG) respektive die Eidgenössische Kommission für Impffragen zuständig.

Laut Christoph Berger hat die Ekif geschaut, wo der Impfschutz nachlasse. Aufgrund dieser Erkenntnisse empfehle die Kommission allen Menschen über 65 Jahren eine Drittimpfung.

Das Heilmittelinstitut Swissmedic begründet seinen Zulassungsentscheid wie folgt: Immunsupprimierte Personen würden mit nur zwei Impfungen über zu wenig Impfschutz verfügen. Deshalb sei eine Drittimpfung nötig . Besonders gefährdete Menschen ab 12 Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen, etwa Diabetes oder Krebs, könnten eine Drittimpfung erhalten.

Die dritte Dosis soll frühestens sechs Monate nach vollständiger Impfung erfolgen. Laut Christoph Berger, Präsident der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (Ekif), richtet sich die Empfehlung für eine Auffrischungsimpfung «ganz besonders» an über 75-Jährige, Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen sowie über 65-Jährige mit Vorerkrankungen. «Das Gesundheitspersonal gehört aktuell nicht zu den besonders gefährdeten Personen.»

Weshalb wurde für die Impfempfehlung gerade diese Bevölkerungsgruppe ausgewählt? Die Experten begründen die Auswahl mit der Wirksamkeit der Impfung. Es gebe Hinweise einer leichten Abnahme des Impfschutzes bei über 80-Jährigen und bei über 65-Jährigen mit schweren Krankheiten.

Ab wann kann man sich für die Booster-Impfung anmelden? Alle berechtigten Personen können sich laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) ab Anfang November zur Auffrischungsimpfung anmelden. «Die vom Bund zur Verfügung gestellten IT-Systeme für die Anmeldung, Dokumentation und das Monitoring werden bis dann funktionsbereit sein.»

Kantone führen Drittimpfungen durch

Box aufklappen Box zuklappen

Für die Durchführung der Drittimpfungen sind die Kantone zuständig. Gemäss der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) sind diese grundsätzlich bereit, die Auffrischungsimpfungen ab Mitte November zu verabreichen. Als Impforte kämen grundsätzlich alle bekannten Angebote wie Impfzentren, Impfbusse oder Arztpraxen infrage.

Weshalb sprechen die Experten bei Menschen mit einem geschwächten Immunsystem von einer «notwendigen dritten Impfung»? Claus Bolte, Leiter des Bereichs Zulassung bei Swissmedic, sagt dazu: «Immunsupprimierte Personen bauen mit nur zwei Impfdosen gar keine ausreichende Immunantwort auf.» Daher spreche man von einer notwendigen dritten Impfung als Teil der Grundimmunisierung – und nicht von einem Booster oder einer Auffrischungsimpfung.

Kommt die dritte Impfdosis für Menschen unter 65 mit intaktem Immunsystem? Das ist offen. Der Bund begründet das mit der fehlenden Datengrundlage. Es gebe «keine Evidenz», dass die Wirksamkeit der Impfung in dieser Gruppe nachlasse, sagt dazu Christoph Berger. Für die allgemeine Bevölkerung wirke die Impfung gegen schwere Erkrankungen aktuell noch «exzellent». Im «Einzelfall» sei eine dritte Impfung bei unter 65-jährigen Personen – nach ärztlicher Absprache – aber möglich.

Patrick Mathys, Leiter der Sektion Krisenbewältigung und internationale Zusammenarbeit beim BAG, ergänzt: Der eigentliche «Gamechanger» bei der Eindämmung der Pandemie sei nach wie vor die Grundimpfung von noch Ungeimpften.

Gibt es genügend Impfdosen? Der Bund hat im Hinblick auf die Zulassung der Booster-Impfungen vorgesorgt: Er hat sich für das nächste Jahr je sieben Millionen Impfdosen von Moderna und Biontech/Pfizer gesichert. Das BAG schreibt: «Die Schweiz verfügt über genügend Impfstoffe, um 2021 und 2022 allen Personen, denen eine Auffrischungsimpfung empfohlen wird, und all jenen, die sich bisher noch nicht impfen liessen, eine Impfung anzubieten.» Die Ekif empfiehlt die Drittimpfung mit dem gleichen Impfstoff wie bei den ersten zwei Impfungen durchzuführen.

Booster verlängert das Covid-Zertifikat nun doch um ein Jahr

Box aufklappen Box zuklappen

Das Covid-Zertifikat wird nach einer Booster-Impfung nun doch verlängert. Dies bestätigt Christoph Berger von der Eidgenössischen Kommission für Impffragen gegenüber «10 vor 10». Er sagt: «Nach einer Booster-Impfung gilt das Zertifikat für weitere 365 Tage.»

Im «Point de Presse» vom Dienstagnachmittag hatte Patrick Mathys vom BAG noch gesagt, eine Auffrischungsimpfung habe keinen Einfluss auf die Gültigkeitsdauer eines Covid-Zertifikats.

SRF 4 News, 26.10.2021, 14:00 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel