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Importverbot mit Ausnahmen Schweiz verbietet die Einfuhr von Robbenprodukten

  • Ab dem 1. April ist es verboten, Robbenprodukte wie Öl, Fett, Robbenfleisch, Felle oder Pelzwaren in die Schweiz zu importieren. Das hat der Bundesrat beschlossen.
  • Die Schweiz setzt damit eine Motion des ehemaligen Walliser Nationalrats Oskar Freysinger aus dem Jahr 2011 um. Die SVP-Fraktion hatte die grausamen Jagdmethoden angeprangert.
  • Das Importverbot lässt Ausnahmen zu – etwa dann, wenn die Produkte aus traditioneller Jagd der Inuit oder anderer indigenen Gemeinschaften stammen. Diese Jagd muss gleichzeitig zum Lebensunterhalt der Gemeinschaft beitragen.
  • Auch Reisende dürfen weiterhin Robbenprodukte zum persönlichen Gebrauch einführen.
  • Das Verbot hat nach Aussage von Bundesrat Alain Berset nur geringe Auswirkungen. Abgesehen von Omega-3-Kapseln werden kaum Robbenprodukte in die Schweiz importiert.
  • In allen EU-Staaten, Russland sowie den USA ist der Handel mit Robbenprodukten verboten.

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