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Nationalrat debattiert Ausweitung der Schengen-Datenbank.
Aus HeuteMorgen vom 17.09.2020. Bild: keystone-sda
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Informationssystem Nationalrat lehnt Teilnahme an ausgebauter Schengen-Datenbank ab

  • Der Nationalrat lehnt die Teilnahme der Schweiz an der ausgebauten Schengen-Datenbank SIS ab.
  • Die Vorlage ist am Widerstand von SVP und Grünen gescheitert. Die SP enthielt sich der Stimme.
  • Bei der Abstimmung ging es um die Datenbank des Schengener Informationssystems.
  • Die grösste polizeiliche Datenbank Europas soll noch grösser werden. Das stellt die Schweiz vor Datenschutzprobleme.

Das Schengener Informationssystem (SIS) ist die grösste polizeiliche Datenbank Europas. Darin sind Personen und Sachen europaweit zur Fahndung ausgeschrieben. Fast 70 Millionen Einträge sind erfasst.

Das SIS wird rege genutzt: Allein Schweizer Beamte rufen die Datenbank 300'000 Mal pro Tag auf, das sind dreieinhalb Suchen pro Sekunde. Im SIS sind vor allem gestohlene Autos und gefälschte Ausweise, es stehen aber auch 700'000 Personen auf dieser Fahndungsliste.

SIS soll noch umfangreicher werden

Um Terrorismus und illegale Migration besser zu bekämpfen, soll das SIS nun noch umfangreicher werden. Mehr Leute sollen Zugang haben und die Datenbank soll mehr Information beinhalten. Neu sollen etwa auch die DNA von Vermissten erfasst werden oder Personen, die sich illegal auf europäischem Boden aufhalten.

Verschärften Einreiseregeln im Schengen-Raum

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Die EU erweitert die Möglichkeiten für präventive Kontrollen bei der Einreise in den Schengen-Raum. Das Parlament ist einverstanden damit, dass die Schweiz nachzieht.

Nach dem Ständerat hat am Donnerstag auch der Nationalrat der Beteiligung am Europäischen Reiseinformations- und Genehmigungssystem (Etias) zugestimmt. Die Abstimmung fiel mit 108 zu 23 Stimmen bei 49 Enthaltungen aus. Nein-Stimmen und Enthaltungen kamen von der Ratslinken.

Diese Erweiterungen sind nicht unumstritten: Wenn eine so grosse Datenbank wie das SIS ausgebaut werde, sei das riskant, sagt Astrid Epiney, Professorin für Europarecht an der Universität Fribourg.

Daten nur zum vorgesehenen Zweck gebrauchen

Denn Daten hätten immer einen Zweck. Sie dürften deshalb nur zu diesem vorgesehenen Zweck gebraucht werden, sagt Epiney : «Das SIS wurde ursprünglich nur für die Verfolgung von Straftaten konzipiert – und den entsprechenden Zugriff von Daten für zum Beispiel verdächtige Personen oder für Fahrzeuge.» Deshalb sollten die SIS-Daten nicht für andere Zwecke verwendet werden wie etwa um herauszufinden, ob jemand, der heiraten möchte, vorher schon einmal verheiratet war.

Diese Gefahr sieht das Bundesamt für Polizei nicht. Florian Näf, Mediensprecher beim Fedpol: «Wenn eine Person ein Verbrechen begeht, zweifelsfrei identifiziert wird und sich auf der Flucht befindet, dann wird die Person im SIS ausgeschrieben. Das heisst: Das SIS ist keine Datenbank, sondern ein Informationssystem, ein Fahndungssystem».

SRF 4 News, Heute Morgen vom 17.9.2020, 06:00 Uhr;

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