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Infrastruktur beim Bund Bundesrat pocht auf zentrale Lösung für E-Patientendossier

  • Der Bundesrat will dem elektronischen Patientendossier mit einer umfassenden Revision des entsprechenden Gesetzes zum Durchbruch verhelfen.
  • Neu schlägt er vor, die technische Infrastruktur zentral beim Bund anzusiedeln.
  • Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider erklärte den Richtungsentscheid vor den Medien in Bern.

Bei der Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD) harzt es. Bisher wurden nur wenige digitale Dossiers eröffnet. Der Bundesrat plant deshalb eine grosse Reform, über die bald das Parlament entscheiden wird.

Der Bundesrat wird die Anpassung in die Botschaft zum elektronischen Patientendossier aufnehmen, die im Frühjahr 2025 dem Parlament vorgelegt werden soll.

Bundesrat will Projekt neuen Schub verleihen

Der Bundesrat wolle erreichen, dass das E-Patientendossier sein Potenzial besser ausschöpfen könne, erklärte Gesundheitsministerin Baume-Schneider vor den Medien. «Mit der Revision sollen auch die Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Kantonen klarer definiert und die Finanzierung nachhaltig sichergestellt werden.»

Das elektronische Patientendossier kurz erklärt

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Das elektronische Patientendossiers (EPD) ist eine elektronische Ablage von Dokumenten und Daten mit wichtigen Informationen rund um die Gesundheit der Patientinnen und Patienten. Diese können ihr EPD bei einem EPD-Anbieter, den sogenannten Stammgemeinschaften, eröffnen. Derzeit gibt es acht davon, fünf regionale und drei nationale Organisationen.

Die Kantone sollen den Betrieb mindestens einer Stammgemeinschaft auf ihrem Gebiet sicherstellen. Die Nutzung des EPD ist für die Bevölkerung kostenlos. Die Gesundheitsfachpersonen nutzen die Informationen im EPD im Rahmen der medizinischen Konsultation und ergänzen es laufend mit aktuellen Informationen zu Behandlungen.

Gemäss Zahlen der zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) wurden seit 2022 rund 72'000 EPD eröffnet. Die Westschweiz und die Deutschschweizer Kantone Aargau, Zürich, Zug, Basel-Stadt sowie Bern weisen demnach im Verhältnis zu ihrer Wohnbevölkerung die höchste Anzahl an Dossiers aus. Schweizweit verfügen nur 0.8 Prozent der Bevölkerung aktuell über eine elektronische Patientenakte.

Als Resultat der Vernehmlassung habe der Bundesrat die Grundsatzentscheidung getroffen, die Infrastruktur des E-Patientendossiers zu zentralisieren. «Das ist essenziell, um seine Attraktivität zu steigern», so die SP-Bundesrätin. Insbesondere die Kantone und die Parteien hätten den Wunsch geäussert, das System zentral beim Bund anzusiedeln.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass dieser neue Ansatz den nötigen Schub für das EPD geben wird.
Autor: Elisabeth Baume-Schneider Gesundheitsministerin

Die Zentralisierung bietet laut der Gesundheitsministerin mehrere Vorteile. Die Komplexität des Systems werde reduziert und der Datenaustausch unter den Akteuren des Gesundheitssystems erleichtert. Zudem ermögliche die Zentralisierung eine klarere Aufgabenteilung zwischen allen Beteiligten.

«Der Bundesrat ist überzeugt, dass dieser neue Ansatz den nötigen Schub für das EPD geben wird», sagte Baume-Schneider abschliessend. «Sein Nutzen ist offensichtlich, das zeigen auch die Erfahrungen aus dem Ausland.» Die Qualität der medizinischen Behandlung und die Patientensicherheit könnten damit erhöht werden. Zudem werde das Gesundheitssystem insgesamt effizienter.

Wer kein Dossier will, muss Widerspruch einlegen

Um das elektronische Patientendossier weiter zu verbessern, soll dieses künftig entlang der gesamten Behandlungskette verbindlich eingesetzt werden. Neben den Spitälern und Pflegeeinrichtungen sollen neu auch ambulante Leistungserbringer wie Ärztinnen, Apotheker, Physiotherapeutinnen und Chiropraktoren verpflichtet werden, sich dem EPD anzuschliessen und alle behandlungsrelevanten Daten einzutragen.

Künftig sollen alle Personen automatisch und kostenlos ein EPD erhalten. Wer kein Dossier will, soll Widerspruch einlegen können.

SRF 4 News, 27.09.2024, 14:30 Uhr ; 

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