Darum geht's: Das elektronische Patientendossier (EPD) steht seit 2007 auf der Agenda von Bund und Kantonen. Seit 2022 können alle Personen in der Schweiz ein solches beantragen. Bisher hätten sich rund 40'000 Personen angemeldet, wie Nassima Wyss, Vizedirektorin des Bundesamts für Gesundheit (BAG), sagt. Das ist noch nicht die Zahl, die sich das BAG wünscht. Das Parlament hat eben einer Finanzspritze der öffentlichen Hand für weitere elektronische Patientendossiers zugestimmt. In den nächsten Jahren sollen diese auf eine Million Dossiers anwachsen.
Das ist der Stand: Der Bundesrat arbeitet derzeit an einer Revision des EPD-Gesetzes. Er will, dass für alle in der Schweiz gratis eine elektronische Patientenakte eröffnet wird, sofern sie das wollen. Und alle Leistungserbringer, auch die ambulant tätigen, sollen in Zukunft E-Dossiers führen müssen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle empfiehlt dem Bund, dass die Dossiers nicht mehr von sieben Betreibergesellschaften, etwa von der Post, verwaltet werden, sondern nur noch von einer zentralen Stelle. Damit nimmt die Finanzkontrolle eine Forderung aus der Vernehmlassung zur Revision des EPD-Gesetzes auf.
So kommt man zum Dossier: Um ein elektronisches Patientendossier zu eröffnen, durchläuft man drei Etappen. Dies kann man online auf www.patientendossier.ch machen. Zuerst wählt man einen der sieben Anbieter aus. In einer zweiten Etappe muss man bei einem zertifizierten Anbieter eine elektronische Identität auslösen und diese beiden Schritte zum Schluss zusammenbringen. Die Eröffnung eines elektronischen Patientendossiers dauert zwischen 15 und 30 Minuten und kann je nach Anbieter und Wohnort kostenpflichtig sein. Jede Person muss von sich aus aktiv werden, wenn er oder sie ein EPD eröffnen möchte.
Der Nutzen: Das System soll den interprofessionellen Austausch von Patienteninformationen erleichtern. Dies erhöht nach Ansicht des Bundesrats die Therapiesicherheit und reduziert das Risiko von Fehlentscheidungen. Es bietet ferner einen einheitlichen Kommunikationskanal und ermöglicht den direkten Zugriff auf relevante Informationen. Eine breite, bis jetzt freilich nicht erreichte Teilnahme von Gesundheitsfachpersonen und Patientinnen am EPD-System soll Zeit bei der Informationsbeschaffung sparen. Nicht zuletzt dient das EPD als gemeinsame Ablage für wichtige Informationen. Patientinnen und Patienten können ihren Gesundheitsfachpersonen Zugriffsrechte erteilen, um Übertrittsberichte und andere relevante Daten einzusehen.
Die Krux: Kritiker und Kritikerinnen finden dieses Dossier zu wenig übersichtlich, sie sprechen auch von einem PDF-Friedhof. Das könnte mit ein Grund sein, warum das elektronische Patientendossier bis jetzt noch wenig verbreitet ist. So sind bis jetzt erst Spitäler verpflichtet, beim EPD mitzumachen, Arztpraxen allerdings noch nicht, sagt Martine Bourqui von eHealth Schweiz. Darum sei es bis auf Weiteres so, dass die Patienten und Patientinnen ihre medizinischen Unterlagen selbst ins elektronische Patientendossier hochladen müssten.