Ob es stimme, dass Privathaushalte, die nur für ein paar Stunden pro Woche oder pro Monat eine Haushaltshilfe beschäftigen wollen, der Stellenmeldepflicht unterliegen, wollte FDP-Nationalrätin Isabelle Moret vom Bundesrat wissen. Seit Kurzem liegt die Antwort vor: «Ja, es stimmt!» Das Parlament habe sich bewusst dagegen entschieden, kleinere Pensen von der Meldepflicht auszunehmen, also auch Putzkräfte nicht.
Auf Anfrage von Radio SRF präzisiert das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO: «Das bedeutet, dass auch Gartenarbeiten, Betreuungsarbeiten oder Nachhilfeunterricht von der Meldepflicht nicht ausgeschlossen werden können, sofern es sich um reguläre Anstellungen handelt.»
FDP-Nationalrätin Moret kann es kaum fassen: «Ich finde das so blöd. Das war nicht das Ziel des Parlaments.» Die Pflicht, sich als Arbeitgeber immer zuerst beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV zu melden, gilt ab 1. Juli, sofern im betreffenden Beruf die Arbeitslosenquote mehr als 8 Prozent beträgt.
Ab 2020 sinkt der Schwellenwert gar auf 5 Prozent. Dieser tiefere Wert ist in der Vergangenheit bei hauswirtschaftlichen Angestellten wie auch bei Raum- und Gebäudereinigenden erreicht worden. Isabelle Moret befürchtet bürokratischen Leerlauf, wenn das so umgesetzt wird: «Die RAV werden so viele Anmeldungen haben! Nachher können sie ihren echten Job nicht mehr machen.» Die Aufgabe des RAV wäre eigentlich, den Leuten, die in der Schweiz leben und arbeitslos sind, zu helfen.
Der Bundesrat müsse Kleinstpensen mittels einer Verordnungsänderung unbedingt von der Stellenmeldepflicht ausnehmen, fordert die FDP-Nationalrätin. «Tut er das nicht, werde ich verlangen, dass wir das Gesetz ändern», sagt Moret.
Übrigens: Wer sich nicht an die Meldepflicht hält, kann mit einer Busse von bis zu 40'000 Franken bestraft werden.