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Stellenmeldepflicht: Noch viele Baustellen
Aus 10 vor 10 vom 30.04.2018.
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Inländervorrang light Zwei Monate vor der Stellenmeldepflicht: Probleme bei Kontrollen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die meisten Kantone wollen ihre Schwarzarbeitsinspektoren kontrollieren lassen, ob Unternehmen sich an die Stellenmeldepflicht halten.
  • Dies ist laut Datenschützer nur zulässig, wenn dafür eigens eine rechtliche Grundlage geschaffen wird. Der Kanton Wallis starten darum beispielsweise mit eingeschränkten Kontrollen.
  • Zwei Monate vor Beginn warten die Kantone darauf, dass der Bundesrat sich äussert zu Fragen wie Datenschutz und Finanzierung der Kontrollen.

Am ersten Juli startet die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative: In Berufsarten mit mindestens 8 Prozent Arbeitslosigkeit müssen Unternehmen offene Stellen zuerst dem Arbeitsvermittlungszentrum RAV melden. Halten sich diese nicht daran, drohen Bussen bis zu 40'000 Franken. Wie das aber rechtlich sauber kontrolliert werden kann, ist noch offen.

Stellenmeldepflicht: Das gilt ab 1. Juli

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Für Berufsarten, bei denen die Arbeitslosigkeit mindestens acht Prozent beträgt, gilt: Die Unternehmen müssen offene Stellen zuerst der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) melden. Während fünf Tagen können ausschliesslich gemeldete Stellensuchende (auch solche, die noch eine Stelle haben, aber beim RAV gemeldet sind) diese Stellen sehen und sich bewerben. Zudem schlägt das RAV dem Unternehmen innert 3 Tagen geeignete Stellensuchende vor.

Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, diese zum Gespräch einzuladen, muss den Behörden aber eine Rückmeldung geben. Verstösst ein Unternehmen gegen die Stellenmeldepflicht, riskiert es Bussen bis zu 40'000 Franken.

Auf 2020 sinkt der Schwellenwert für die Stellenmeldepflicht von acht Prozent Arbeitslosigkeit in einer Berufsart auf fünf Prozent.

Bedenken des Datenschützers

Eine Mehrheit der Kantone will die Kontrolle den Schwarzarbeits-Inspektoren übertragen. Dies gaben sie in einer Umfrage des Verbandes schweizerischer Arbeitsmarktbehörden VSAA an, wie Präsident Bruno Sauter bestätigt.

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Beat Rudin: «Im Datenschutzrecht gilt das Prinzip der Zweckbindung»
Aus News-Clip vom 30.04.2018.
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Doch dagegen gibt es nun Einwände aus Datenschutz-Sicht. «Das ist heikel, weil im Datenschutzrecht das Prinzip der Zweckbindung gilt», sagt Beat Rudin, Präsident des Verbandes schweizerische Datenschutzbeauftragte, gegenüber «10vor10». «Der Staat darf Daten nur zu jenem Zweck bearbeiten, wofür er sie erhoben hat. An andere Behörden dürfen die Daten nur weitergegeben werden, wenn es dafür eine neue, spezielle Rechtsgrundlage gibt.»

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Bruno Sauter: «Arbeitsmarktaufsicht wird kontrollieren»
Aus News-Clip vom 30.04.2018.
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Der Kanton Zürich startet trotzdem im April mit Kontrollen durch die Schwarzarbeits-Inspektoren. «Wir haben diese Frage intern geprüft. Wenn wir fünf Juristen fragen, bekommen wir zehn Antworten», sagt Amtsleiter Bruno Sauter. «Wir interpretieren das so, dass man kontrollieren kann und werden es auch machen.» Sollte der Kanton dadurch vor Gericht eine Niederlage erleiden, würde die Politik wohl die nötigen Rechtsgrundlagen erlassen, so Sauter.

Wallis startet mit Light-Kontrollen

Andere Kantone wie der Kanton Wallis nehmen die Bedenken ernster. Dort gibt es ab Juli nur Bildschirmkontrollen: Stelleninserate werden mit den Stellen verglichen, die dem Arbeitsamt gemeldet wurden.

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Peter Kalbermatten: «Noch viele Fragen offen»
Aus News-Clip vom 30.04.2018.
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Leiter Peter Kalbermatten: «Das Problem ist, dass wir im Wallis – wie wohl die allermeisten anderen Kantone – bis am 1. Juli kein umfassendes Kontrollkonzept haben werden. Das bräuchte es aber, um wirkungsvoll mitzuhelfen, die Zuwanderung zu steuern. Es sind noch so viele Fragen offen, die kann man nicht bis am 1. Juli regeln.» Kalbermatten, VSAA-Vize-Präsident, hätte sich darum gewünscht, die Kontrollen erst per 2019 einzuführen.

Auch Finanzierung noch offen

Offen ist nicht nur, was der Bundesrat zum Datenschutz-Problem meint. Die Kantone wissen auch zwei Monate vor Start noch nicht, ob sie die Kontrollen alleine berappen müssen, oder ob der Bund sie mitfinanziert. Unklar sei auch, so Kalbermatten, ob die Kantone ihre Kontroll- und Sanktionssysteme angleichen sollten. Das zuständige Staatssekretariat für Wirtschaft Seco liess auf eine Anfrage von «10vor10» dazu verlauten: «Diese Fragen bearbeiten wir zurzeit für den Bundesrat. Stand heute ist die Umsetzung der Stellenmeldepflicht auf dem richtigen Weg und wird pünktlich in Kraft treten.»

Für einige Firmen sind Bussen ein Klacks

Während bei den Kontrollen vieles noch auf wackligen Füssen steht, werden an Veranstaltungen in den Kantonen die Arbeitgeber über die neuen Regeln informiert. Und über die Sanktionen. Diese würden den Firmen wohl unterschiedlich Eindruck machen, meinte ein Teilnehmer in Basel. «Es kommt wohl auf die Firmengrösse an», sagte Andreas Meister vom Dachdeckermeisterverband Basel-Stadt gegenüber «10vor10». «Die einen Firmen sagen, das ist ein Klacks, das zahle ich, dafür habe ich den entsprechenden Mitarbeiter. Andere aber kann das die Existenz kosten.»

Für die Firmen gilt es also schon bald ernst. An den Kontrollsystemen werden die Kantone aber wohl noch länger arbeiten müssen.

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