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Integration und Finanzen Bundesrat packt neue IV-Revision an – Jugendliche im Fokus

  • Der Bundesrat erarbeitet derzeit die Grundlagen für die nächste IV-Revision.
  • Unter anderem möchte er, dass Jugendliche, die schwer psychisch beeinträchtigt sind, nicht mehr so rasch eine IV-Rente erhalten.
  • Weiter möchte der Bundesrat, dass sich die Finanzlage der Invalidenversicherung stabilisiert.
  • Die Leitlinien will der Bundesrat im August 2026 verabschieden.

Die Zunahme der Neurenten für psychisch kranke junge Leute fordern die Invalidenversicherung (IV) stark. Die Landesregierung will deshalb diese Entwicklung mit geeigneten Massnahmen bremsen.

Darunter fällt eine speziell auf Jugendliche ausgerichtete Leistung, die mit intensiver individueller Unterstützung eine rasche Rentenzusprache verhindern soll. Bereits die letzte Revision vollzog Schritte, welche den Anstieg der Neurenten von Jugendlichen bremsen sollen.

Zwei Arbeiter mit Laubbläsern auf dem Gehweg.
Legende: Das Innendepartement soll prüfen, mit welchen Massnahmen Jugendliche besser in den Arbeitsmarkt integriert werden können. KEYSTONE/Gaetan Bally

So verstärkten die IV-Stellen die Beratung und Begleitung junger Versicherter zwischen dem Abgang von der Schule und dem Beginn der ersten Berufsausbildung. Das muss sich gemäss den Absichten des Bundesrats noch verbessern, etwa bei der Ausbildung und der Fallbegleitung sowie in der Vernetzung aller Beteiligten. In die Vorschläge sollen die Erkenntnisse aus der laufenden IV-Evaluation einfliessen.

Düstere Finanzaussichten für die IV

Die zunehmend bedenkliche finanzielle Situation der IV veranlasste den Bundesrat zudem, das EDI mit der Prüfung einer Zusatzfinanzierung zu beauftragen. 2024 stieg die Zahl der Neurenten gegenüber 2023 weiter und im ersten Quartal 2025 zeichnete sich kein Ende des Trends ab.

Die verfügbaren Daten und die demografischen Prognosen zeigen gemäss dem Bundesrat ein düsteres Bild. Die Gründe sind vielschichtig. In den letzten Jahren sanken die Reserven der IV auf 37.5 Prozent und damit unter die gesetzliche Schwelle von 50 Prozent einer Jahresausgabe.

Neben der Zusatzfinanzierung zur Stabilisierung der Finanzen soll das EDI Möglichkeiten einer Entschuldung der IV prüfen. Die Invalidenversicherung steht bei der AHV mit 10 Milliarden Franken in der Kreide. Die Diskussion über die Zusatzfinanzierung der IV will der Bundesrat mit jener bei der AHV abstimmen. Eine Auslegeordnung über alle laufenden Projekte der IV soll zudem der Koordination der Massnahmen dienen.

Die Vorschläge für die IV-Revision soll das damit beauftragte Eidgenössische Departement des Innern (EDI) im ersten Quartal 2026 vorlegen.

SRF 4 News, 20.6.2025, 14 Uhr ; 

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