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Interkantonaler Streit Belüftung des Zugersees beschäftigt nun den Bund

Das Schwyzer Parlament hat eine Kostenbeteiligung abgelehnt. Jetzt liegt das Projekt beim Bundesamt für Umwelt.

Der Zugersee ist stark überdüngt. Die Phosphor- und Sauerstoffwerte entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben. Die Fische sind gefährdet, die Biodiversität leidet. Eine Belüftungsanlage hätte helfen sollen, den See zu sanieren.

Kostenpunkt: 11.2 Millionen Franken. Dazu kommen jährliche Betriebskosten von rund 600'000 Franken. Alle drei Anrainerkantone des Sees hätten anteilsmässig für die Kosten aufkommen sollen. So regelt es ein gemeinsam erarbeiteter Verteilschlüssel.

Für den Kanton Schwyz hätte das einen einmaligen Betrag von 2.3 Millionen bedeutet. Dazu kämen jährlich rund 110'000 Franken für den Unterhalt. Im April fiel im Schwyzer Kantonsparlament jedoch der Entscheid, dass der Kanton diese Kosten nicht übernimmt. In der Ratsdebatte gab es vonseiten der FDP und der SVP Voten, die am Nutzen des Projekts zweifelten.

Kantone müssen Gewässer schützen

«Es ist ein Dilemma», sagt Roland Krummenacher zur aktuellen Situation. Er ist der Leiter des kantonalen Umweltamtes in Zug. Auf der einen Seite stehe das Bundesgesetz über den Gewässerschutz. Diesem genügt der Zugersee nicht. «Auf der anderen Seite haben wir ein Projekt, bei dem sich die Kantone über die Bezahlung nicht einig sind.»

Person hält gefangenen Fisch mit orangefarbenem Bauch.
Legende: Auch der «Zuger Rötel» leidet unter der hohen Nährstoffbelastung des Zugersees. Keystone/Alexandra Wey

Weil der Zugersee die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt, müssen die Kantone Zug, Schwyz und Luzern Massnahmen ergreifen. Eine davon ist das Projekt für die Belüftungsanlage. Luzern hat den deutlich kleinsten Anteil für den Bau von rund 350'000 Franken bereits zugesichert. Da das Geld aus dem Kanton Schwyz aber fehlt, geht es nicht vorwärts.

Bund hat Oberaufsicht

Federführend in der Umsetzung der Belüftungsanlage ist der Kanton Zug. «In Absprache mit den andern Kantonen hat Zug nun beschlossen, an den Bund zu gelangen, um das weitere Vorgehen zu besprechen», erklärt Roland Krummenacher. Wenn sich Kantone in solchen Fällen nicht einig werden, sei dies ein üblicher Schritt.

Beim Bund liegt die Oberaufsicht über den Gewässerschutz in der Schweiz, zuständig ist das Bundesamt für Umwelt BAFU. Die Frage, wie es mit der Belüftung des überdüngten Zugersees weitergeht, beschäftigt nun also die Bundesbehörden.

Regionaljournal Zentralschweiz, 4.7.2025, 17:30 Uhr ; 

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