Das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten EDA warnt vor Reisen in den Mittleren und Nahen Osten. Der Iran-Krieg zieht grosse Teile der Region in Mitleidenschaft. Das EDA spricht seit Tagen neue und ergänzenden Reisewarnungen und Reisehinweise aus. Sie würden sich auf «sicherheitsrelevante Informationen in den Bereichen Politik und Kriminalität» konzentrieren, so das Aussendepartement. Und diese Hinweise würden sich auf eigene, vertrauenswürdige Quellen stützen.
Doch wie genau kommen Reisehinweise und Reisewarnungen zustande, woher kommen die Quellen und wer entschiedet letztlich darüber?
Legende:
Die Swiss fliegt Menschen aus dem Krisengebiet des Nahen Ostens in die Schweiz: Ein Airbus A330-343 am 5. März 2026 auf dem Rollfeld am Flughafen Zürich Kloten.
KEYSTONE/Michael Buholzer
Darauf gibt das EDA eine knappe Antwort: «Die Einschätzung der Lage und die Entscheidungsfindung erfolgen durch die Konsularische Direktion des EDA in enger Zusammenarbeit mit den schweizerischen Vertretungen und anderen Stellen des Departements.» Chefin der Konsularischen Direktion ist seit Anfang 2025 Marianne Jenni.
Einschätzungen der Botschaften
Das heisst auch, die Botschaften vor Ort spielen eine wichtige Rolle. Für das Aussendepartement sei es wichtig, in den Reisewarnungen und -hinweisen eine unabhängige und sorgfältig geprüfte Einschätzung der jeweils aktuellen Sicherheitslage zu publizieren.
Aber wie genau finden solche Entscheidfindungen statt und was wird vor Ort gewichtet, um Risiken abzuschätzen und eine Reisewarnung auszusprechen?
Chronologie der Reisewarnungen für den Nahen und Mittleren Osten
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Seit dem 2.8.2024 rät das EDA generell von Reisen in den Iran ab.
Seit dem 28.2.2026 rät das EDA generell von Reisen nach Israel ab. Bis zum diesem Tag wurde von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen abgeraten
Seit dem 1.3.2026 rät das EDA von touristischen und nicht dringenden Reisen nach Kuwait, Katar, Saudi-Arabien, Jordanien und in die Vereinigten Arabischen Emirate ab.
Seit dem 2.3.2026 rät das EDA generell von Reisen in den Libanon ab. Zudem wurden die Reisehinweise für Ägypten und Zypern ergänzt.
Seit dem 3.3.2026 rät das EDA von Reisen in den Irak ab.
Seit dem 4.3.2026 rät das EDA von touristischen und nicht dringenden Reisen in gewisse Provinzen in Oman ab.
Am 5.3.2026 wurden die Reisehinweise für Aserbaidschan ergänzt.
Dazu gibt sich das Aussendepartement wortkarg und teilt SRF nur mit: «Die Reisehinweise werden angepasst, wenn sich aktuelle Ereignisse auf die Sicherheitslage auswirken.» Für den Nahen Osten war das der Militärschlag der USA und Israels gegen Iran. Bei entsprechender Dringlichkeit könne eine Warnung oder ein neuer Hinweis schnell erfolgen, so das EDA.
Ein Reisehinweis ist keine umfassende Reiseinformation
Für die Golfstaaten habe man bereits seit Januar 2026 auf regionale Risiken hingewiesen. Darauf, dass die regionalen Spannungen erhöht seien und Einschränkungen im Reiseverkehr nicht ausgeschlossen werden könnten. Auf die Frage von SRF, inwiefern das EDA mögliche Einschränkungen antizipieren müsse, gibt das Aussendepartement keine genaue Antwort. Nur so viel: «Die Reisehinweise erheben keinen Anspruch, umfassende Reiseinformationen zu bieten.»
Legende:
Ein junger Mann wird von seiner Mutter in Empfang genommen. Er landete am 5. März 2026, mit einem Sonderflug der Swiss aus Oman, am Flughafen Zürich.
KEYSTONE/Michael Buholzer
Als unterstützende Massnahme für Reisende weist das EDA darauf hin, sich auf der Travel Admin App zu registrieren. Gemäss dem Aussendepartement haben das auch viele getan. «Seit Beginn des Iran-Krieges am 28. Februar ist die Zahl der Registrierungen in der Travel Admin App, insbesondere für die auf der EDA-Website aufgeführten Länder, deutlich angestiegen», teilt das EDA mit.
Aktuell würden insgesamt rund 137'000 Benutzerkonten auf Travel Admin bestehen und rund 17'000 Personen hätten eine Reise auf der App registriert.
Wann ist die Reisebranche in der Verantwortung?
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Das EDA spricht Reisehinweise und Reisewarnungen aus. Doch sind auch die Reiseanbieter in der Verantwortung auf mögliche Risiken hinzuweisen? Elisha Schütz, Mediensprecher des Schweizer Reiseverbands nimmt Stellung.
SRF: Welche Verantwortung tragen Reiseveranstalter, inwiefern müssen auch sie auf Risiken hinweisen?
Elisha Schütz: Nach dem Schweizer Bundesgesetz über Pauschalreisen haben Reiseveranstalter eine Informations- und Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Kundinnen und Kunden. Diese betrifft insbesondere Risiken, die für die Durchführung der Reise relevant sein können. Sie müssen über bekannte oder absehbare Risiken informieren und ihre Kundschaft im Krisenfall unterstützen.
Gibt es eine Verantwortlichkeit, falls ein Reiseunternehmen Warnungen ignoriert und Reisen an einen solchen Ort arrangiert oder liegt die Verantwortung dann hauptsächlich beim Kunden?
Die Reisehinweise des EDA sind als Sicherheitshinweise zu verstehen. Sie machen auf mögliche Gefahren, Risiken und Schwierigkeiten aufmerksam und empfehlen gewisse Vorsichtsmassnahmen. Sie entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA, werden laufend überprüft und bei veränderter Situation angepasst.
Über Vorbereitung und Durchführung einer Reise entscheiden die Reisenden in Eigenverantwortung. Die Schweizer Reiseveranstalter haben nach dem Pauschalreisegesetz jedoch eine Informations- und Sorgfaltspflicht und Reisende das Recht, aufgrund der sicherheitsbedingten Umstände und der Flugausfälle vom Reisevertrag zurückzutreten.
Verweist die Branche generell auf die Informationen und Weisungen des EDA?
In der Praxis orientieren sich Reiseveranstalter stark an den Reisehinweisen des EDA. Werden dort Reisehinweise oder erhöhte Risiken ausgesprochen, müssen Veranstalter ihre Kundschaft umgehend darüber informieren und gegebenenfalls alternative Lösungen anbieten.
Hat aus Ihrer Sicht das EDA in Zusammenhang mit dem Militärschlag gegen Iran gut, schnell und umfassend reagiert?
Das EDA hat rasch reagiert, die Reisehinweise angepasst und steht mit den betroffenen Schweizerinnen und Schweizern in Kontakt.
Für Reisende, welche in den Golfstaaten blockiert sind, dürfte sich die Lage nun etwas entspannen. Rund eine Woche nach Ausbruch des Iran-Krieges haben erste Airlines aus der Golfregion ihre Flüge nach Zürich teilweise wieder aufgenommen. Weiter erhöht die Fluggesellschaft Edelweiss, in Absprache mit dem Aussendepartement, die Kapazitäten auf ihren regulären Flügen vom Samstag aus Oman nach Zürich.
Das EDA prüfe weitere Optionen, um blockierte Schweizer Staatsangehörige zu unterstützen, heisst es auf Anfrage. Denn: Weiterhin sitzen tausende Schweizer Reisende in der Region fest.