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Schwarz-Weiss-Bild einer Überwachungskamera zeigt die mutmasslichen Mafiosi an einem Tisch sitzend.
Legende: Bilder einer Überwachungskamera zeigen die mutmasslichen Mafiosi bei einem Treffen in Frauenfeld.(Archivbild von 2014) Keystone

Italien übernimmt Zwei Mitglieder der Frauenfelder Mafia-Zelle ausgeliefert

Bislang sind damit drei mutmassliche Mafiosi ausgeliefert worden. Weitere zehn Männer sitzen noch in Auslieferungshaft.

  • Die Schweiz hat zwei mutmassliche Mitglieder der Frauenfelder Zelle der 'Ndrangheta an Italien ausgeliefert.
  • Zehn weitere Mitglieder der Zelle befinden sich wieder in Auslieferungshaft – wegen erhöhtem Fluchtrisiko.

Bereits am 21. Juli hatte das Bundesstrafgericht die Auslieferung von zwölf mutmasslichen Mafiosi an Italien bestätigt. Das teilte das Bundesamt für Justiz (BJ) mit. Die zwei nun Ausgelieferten verzichteten aber auf eine Beschwerde gegen den Entscheid und konnten deshalb in Chiasso den italienischen Behörden übergeben werden.

Die zehn anderen mutmasslichen Mitglieder der Frauenfelder Mafia-Zelle kündigten hingegen an, beim Bundesgericht Beschwerde einreichen zu wollen. Weil die Behörden das Fluchtrisiko nach dem Entscheid des Bundesstrafgerichts hoch einschätzen, sind die zehn Betroffenen am vergangenen Freitag wieder in Auslieferungshaft genommen worden.

Festnahme im März 2016

  • Im März 2016 hatten die Kantonspolizeien Thurgau und Zürich auf Anordnung 13 italienische Staatsangehörige festgenommen.
  • Die italienischen Behörden werfen ihnen vor, Mitglieder einer kriminellen Organisation zu sein.
  • Bei der Festnahme schätzte das BJ das Fluchtrisiko der Festgenommenen als gering ein, da sie seit Jahren in der Schweiz wohnten und schon lange Kenntnis der italienischen Ermittlungen hatten.
  • Sie wurden kurz nach ihrer Festnahme unter Auflagen wieder aus der Auslieferungshaft entlassen.
  • Das BJ bewilligte die Auslieferungen der mutmasslichen Mafiosi zwischen August und Dezember 2016. Die Verdächtigen legten aber alle beim Bundesstrafgericht Beschwerde ein.

Auf eine der Beschwerden trat das Bundesstrafgericht wegen einer fehlenden fristgerechten Begründung nicht ein. Diese Person verzichtete auf einen Weiterzug ans Bundesgericht und wurde bereits im Februar 2017 an Italien ausgeliefert.

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