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Ja, aber zu Kohäsionsmilliarde Ständerat setzt Zeichen gegen EU

Das Geld an die EU soll nur fliessen, wenn die EU keine diskriminierenden Massnahmen gegen die Schweiz ergreift.

Die Schweiz zahlte während den letzten zehn Jahren der EU freiwillig die sogenannte Kohäsionsmilliarde. Nun ging es im Ständerat um die Frage, unter welchen Bedingungen die 1,3 Milliarden Franken für weitere zehn Jahre gesprochen werden sollen.

Bei dieser Gelegenheit wiesen mehrere Parlamentarier auf die derzeit herrschende Ungerechtigkeit hin, darunter die der Schweiz verweigerte unbefristete Börsenäquivalenz.

Was ist mit Börsenäquivalenz gemeint?

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Vor einem Jahr hatte die EU beschlossen, die Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung nur befristet für ein Jahr zu anerkennen. Eine weitere Verlängerung machte sie von den Fortschritten beim Rahmenabkommen abhängig. In den nächsten Tagen oder Wochen wird sich zeigen, ob die EU die Anerkennung verlängert. Derzeit sieht es offenbar nicht danach aus. (awp)

Die meisten waren sich offenbar einig, dass die fehlende Börsenäquivalenz diskriminierend sei. Deshalb kam ein Antrag von FDP-Ständerat Ruedi Noser im Rat sehr gut an: Die Zahlung soll nur unter der Bedingung erfolgen, dass die EU diskriminierende Massnahmen unterlässt.

In dieser allgemeinen Formulierung kann Vieles eingeschlossen sein. Wobei Filippo Lombardi (CVP/TI) klar davor warnte, sich Illusionen zu machen. Denn mit dieser Bedingung kaufe man sich keine Börsenäquivalenz.

Das war auch der zentrale Punkt, der selbst von den Befürwortern von Nosers Antrag kritisiert wurde: Die Börsenäquivalenz müsse separat verhandelt werden und solle nicht beim Thema der Kohäsionsmilliarde reingeschmuggelt werden. Pirmin Bischoff (CVP/SO) aber betonte, dass es sich bei der vorgeschlagenen Bedingungen nicht um Verlinkung gehe, sondern um etwas Grundlegendes und Selbstverständliches: «Fairness».

Aussenminister Ignazio Cassis erinnerte daran, dass die Kohäsionsmilliarde eine Investition sei und die Zusammenarbeit mit der EU zentral sei. Der Bundesrat habe aber schon vor einem Jahr festgehalten, dass eine Diskriminierung bestehe. Daran habe sich nichts geändert. «Der Antrag Noser steht im Einklang mit dem Willen des Bundesrats», sagt er. Man müsse aber auch die Grosswetterlage berücksichtigen. Deshalb lehne er es ab, die Bedingung im Bundesbeschluss zu verankern.

Der Ständerat nahm den Antrag von Ruedi Noser mit 38 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Nun geht das Geschäft weiter zum Nationalrat.

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