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Ja zu allen Urner Vorlagen Schuldenbremse wird gelockert und Landgericht Ursern aufgehoben

Der Ja-Stimmen-Anteil liegt je zwischen 76 und 80 Prozent. Nebst Landgericht und Schuldenbremse ging es auch um Steuern.

Änderung der Gerichtsorganisation

Kanton Uri: Änderung der Kantonsverfassung (Änderung der Gerichtsorganisation)

  • JA

    80.0%

    7'765 Stimmen

  • NEIN

    20.0%

    1'939 Stimmen

Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes

Kanton Uri: Änderung des Gesetzes über die Organisation der richterlichen Behörden (Gerichtsorganisationsgesetz)

  • JA

    78.9%

    7'592 Stimmen

  • NEIN

    21.1%

    2'031 Stimmen

Gesetz zum Haushaltsgleichgewicht des Kantons Uri

Kanton Uri: Gesetz zum Haushaltsgleichgewicht des Kantons Uri

  • JA

    76.1%

    7'376 Stimmen

  • NEIN

    23.9%

    2'320 Stimmen

Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern im Kanton Uri

Kanton Uri: Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern im Kanton Uri

  • JA

    75.9%

    7'426 Stimmen

  • NEIN

    24.1%

    2'356 Stimmen

Das Landgericht Ursern, das nur für Andermatt, Hospental und Realp zuständig ist, wird im Jahr 2023 geschlossen. Die Stimmberechtigten des Kantons haben die Aufhebung des Gerichtsbezirks mit einem Ja-Stimmenanteil von rund 80 Prozent beschlossen und damit eine 600-jährige Gerichtstradition beendet.

Dafür waren zwei Änderungen nötig: Die Anpassung der Kantonsverfassung – sie wurde mit 7765 zu 1939 Stimmen angenommen – und die Revision des Gerichts-Organisationsgesetzes – diese kam mit 7592 zu 2031 Stimmen durch. Die Stimmbeteiligung betrug knapp 40 Prozent. Die Gemeinde Andermatt stimmte der Abschaffung des Landgerichts Urseren zu, Hospental und Realp lehnten sie ab.

Gerichtsbezirke: aus zwei mach eins

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Heute gibt es im Kanton Uri zwei Gerichtsbezirke mit je einem eigenen erstinstanzlichen Gericht. Das Landgericht Uri ist für etwas mehr als 34'000 Einwohner zuständig und wird von Juristen geleitet. Das Landgericht Ursern ist für nur rund 1800 Personen zuständig, Recht sprechen dort ausschliesslich Laienrichter. 2017 hatten diese 40 Fälle zu erledigen.

Mit dem revidierten Gerichts-Organisationsgesetz wird das Gerichtswesen in Uri professionalisiert. Zwar wird am Laienrichtertum festgehalten, doch müssen Präsidien und Vizepräsidien mit Juristen besetzt werden.

Die Urner Justizdirektorin Heidi Z'graggen fasst dies so zusammen: «Wir wollen zwar Profis an der Spitze – gleichzeitig wollen wir aber auch Laienrichter mit Lebenserfahrung.»

Schuldenbremse wird gelockert

Die Stimmberechtigten hiessen ferner eine Änderung der Schuldenbremse gut. Nötig sei dies, damit der Kanton geplante grosse Investitionen wie das Kantonsspital oder den Kantonsbahnhof tätigen könne, hatten Regierung und Landrat diese Neuerung begründet.

«Gebremst» wird, indem das budgetierte Defizit in einem Jahr nicht höher als zwölf Prozent der Nettoerträge aus den kantonalen Steuern sein darf. Wird diese Schuldenbremse nicht eingehalten, greifen neu Sanktionen: Der Regierungsrat muss Massnahmen präsentieren, wie er die Vorgaben einhalten kann. Lehnt der Landrat diese Massnahmen ab, wird automatisch der Steuerfuss erhöht. Umgekehrt ist vorgesehen, dass der Steuerfuss gesenkt wird, wenn die Rechnungs-Ergebnisse wieder positiv werden.

Die Stimmberechtigten stimmten am Sonntag dem Gesetz zum Haushaltsgleichgewicht mit einem Ja-Stimmenanteil von 76 Prozent (7376 zu 2320 Stimmen) gut.

Klarere Zuständigkeiten bei den Steuern

Schliesslich beschlossen die Stimmberechtigten des Kantons Uri die Einführung einer zentralen Steuerlösung für den Kanton und die Gemeinden. Die Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern passierte mit einem Ja-Stimmenanteil von 76 Prozent (7426 zu 2356 Stimmen).

Mit dem «Ja» werden ausserdem per 1. Januar 2019 gewisse Aufgaben in Steuerangelegenheiten zwischen Kanton und Gemeinden verschoben: Die Gemeinden sind für alle Fragen im Inkasso natürlicher Personen zuständig; der Kanton für juristische Personen.

Laut dem Urner Finanzdirektor Urs Janett führen die Anpassungen zu mehr Effizienz: «Die Bürgerinnen und Bürger haben künftig nur noch einen Ansprechpartner in Steuerbelangen. Und die Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden wird effizienter, weil eben die Zuständigkeiten anders geregelt sind und auf einem gemeinsamen Steuerprogramm gearbeitet wird.»

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