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Junge Leute in der Sozialhilfe Wie lange müssen Eltern für ihre Kinder zahlen?

  • Eltern müssen nicht zwingend für den Unterhalt ihrer bis 25-jährigen Kinder aufkommen. Das hat der Ständerat entschieden.
  • Es bleibt dabei: Eltern müssen nur zahlen, solange ihre Kinder in der Ausbildung sind.
  • Eine Motion wollte erreichen, dass die Eltern und nicht die Sozialhilfe für mittellose Erwachsene aufkommen müssen. Doch die Motion wurde abgelehnt.

Motionär Laurent Wehrli (FDP/VD) ist mit seinem Anliegen gescheitert. Er wollte die elterliche Unterhaltspflicht bis zum 25. Lebensjahr des Kindes verlängern – unabhängig davon, ob diese eine Ausbildung machen oder nicht.

Sein Ziel sei es, die Sozialwerke zu entlasten. Der Ständerat hat die vom Nationalrat überwiesene Motion stillschweigend abgelehnt. Sie ist somit vom Tisch.

Damit müssen Eltern mittellose erwachsene Kinder auch künftig nur unterstützen, wenn sie über ein Einkommen von mindestens 120'000 Franken im Jahr (Alleinstehende) respektive 180'000 Franken im Jahr (Ehepaare) verfügen. Dies gilt in Fällen, in denen die Kinder nicht in Ausbildung sind.

«Kein tauglicher Lösungsansatz»

Der Ständerat sei zwar sehr besorgt über die zunehmende Zahl von Jugendlichen, die nicht in der Lage sind, für sich selber zu sorgen, führte Robert Cramer (Grüne/GE) im Namen der Kommission aus. Die vorgeschlagene Verlängerung der elterlichen Unterhaltspflicht sei aber «kein tauglicher Lösungsansatz zur Reduktion der Sozialhilfeabhängigkeit von Jugendlichen».

Für das Gemeinwesen würden die Kosten unter Umständen einfach zu einem späteren Zeitpunkt anfallen. Zudem sei es nicht auszuschliessen, dass es auch zu einer Verlagerung der Sozialhilfebedürftigkeit von den Jugendlichen hin zu den unterhaltspflichtigen Eltern komme.

Vielmehr müssten junge Erwachsene darin unterstützt werden, unabhängig zu werden und selbst für ihren Unterhalt aufzukommen. Der Bundesrat argumentierte gleich und zeigte sich mit dem Entscheid der kleinen Kammer zufrieden.

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