- Für die Chefs von bundesnahen Betrieben wie SBB, Post oder Ruag soll es eine Lohn-Obergrenze geben.
- Die zuständige Kommission des Ständerats hat einen entsprechenden Vorstoss gutgeheissen.
- Kaderlöhne in bundesnahen Betrieben sollen nicht höher sein als ein Bundesratslohn inklusive Rentenansprüche.
Die Staatspolitische Kommission des Ständerats gibt bei den Kaderlöhnen in Bundesbetrieben nach. Nach anfänglicher Ablehnung hat sie einem Lohndeckel nun doch zugestimmt.
Mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung stimmte sie einer parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) zu. Diese verlangt, dass die Kaderlöhne in Bundesunternehmen oder bundesnahen Unternehmen das Bruttogehalt eines Bundesrats nicht übersteigen dürfen.
Rentenansprüche berücksichtigen
Die Mitglieder der Landesregierung verdienen pro Jahr 475'000 Franken. Inzwischen hat sich aber die Auffassung durchgesetzt, dass auch die übrigen Bezüge und vor allem der aufgerechnete Rentenanspruch berücksichtigt werden muss. So kommt ein Lohn von ungefähr 1 Millionen Franken pro Jahr zusammen.
Auf dieser Lesart besteht die Ständeratskommission: Sie lege Wert darauf, dass die Referenzgrösse dem Bruttogehalt eines Mitgliedes des Bundesrates inklusive Ruhegehalt entspricht, heisst es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste. In diesem Rahmen bewege sich der Bundesrat bereits heute mit seinen Vorgaben, wonach keine Löhne über 1 Millionen Franken ausbezahlt werden sollen.