- 54'000 Frauen arbeiten in der Schweizer Landwirtschaft – eine Mehrheit davon, nämlich 43'000 sind Ehefrauen von Landwirten.
- Davon werden rund 70 Prozent nicht direkt finanziell entschädigt. Das heisst: Bei einer Trennung oder bei einem Unfall mit Invalidität ist die soziale Absicherung nicht gewährleistet.
- Um dies zu ändern, hat der Verband eine Sensibilisierungskampagne gestartet. Ziel sei es, mit Hilfe eines einfachen Online-Checks die eigene Situation zu überprüfen und so den Verbesserungsbedarf zu erkennen.
Bäuerinnen sozial besser absichern – das ist das Ziel dieser gemeinsamen Kampagne des Schweizer Bauern- sowie des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbandes. Die Entschädigung für die Mitarbeit auf dem Hof und die soziale Absicherung auf zahlreichen Betrieben sei nicht geregelt, das zeigten Unterlagen des Bundesamtes für Landwirtschaft, heisst es in einer Mitteilung der Verbände.
Nach wie vor sind es demnach in 90 Prozent der Fälle Männer, die einen elterlichen Hof übernehmen. Das gemeinsam erwirtschaftete Geld fliesse nach Abzug der laufenden Kosten oft wieder in den Betrieb.
Wer keinen Lohn erhalte, habe oft einen ungenügenden Sozialversicherungsschutz. Und im Falle einer Scheidung drohten grosse finanzielle Einbussen, wenn die Existenz des Betriebes nicht gefährdet sein soll.
Bauernleute müssen Situation prüfen
Die Möglichkeit, solche Schicksale zu vermeiden, besteht laut den Landwirtschaftsverbänden bereits. Die Bedingung dafür sei, dass sich das Paar mit diesen Fragen auseinandersetze und die verschiedenen Varianten bezogen auf ihre Situation prüfe.
Hier setzt die am Dienstag gestartete Sensibilisierungskampagne. Ziel sei es, dass möglichst viele Betriebe ihre Situation mithilfe eines einfachen Online-Checks überprüfen und so den Verbesserungsbedarf erkennen.
Online-Check
Der Fokus liege dabei auf der Prüfung der Bereiche Taggeldversicherung, Risikovorsoge, Altersvorsorge und Einkommensteilung.
Unbezahlte Arbeit – «nicht erwerbstätig»
In der Schweizer Landwirtschaft arbeiten 12'000 Frauen Vollzeit, wie SBLV-Präsidentin Anne Challandes sagte. Mit 3300 Frauen gebe es noch sehr wenige Leiterinnen von landwirtschaftlichen Betrieben. Weniger als 7 Prozent der rund 50’000 Schweizer Bauernhöfe sind somit laut Challandes von Frauen geführt.
Von den 43'000 Familienarbeitskräften sind 30 Prozent bei der AHV als Arbeitnehmerinnen oder Selbstständige gemeldet und beziehen ein Einkommen. Daraus lasse sich ableiten, dass die anderen 70 Prozent für ihre Tätigkeit auf dem Betrieb nicht direkt entschädigt sind.
Kein Zugang zur 2. Säule
Ohne Einkommen gelte eine Person als nicht erwerbstätig. «Verheiratete können dank der Beiträge des Ehemannes im Ruhestand oder bei Invalidität von einer Mindestrente profitieren, aber das Risiko von Lücken ist nicht ausgeschlossen», sagte Challandes weiter.
Darüber hinaus hätten sie keinen Zugang zur 2. Säule oder zur Mutterschaftsversicherung und verfügten oft über keine Altersvorsorge. Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalles stelle sich die Frage, wie ein Ersatz finanziert werden könne.