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Neues Messsystem in St. Gallen: Mit drei Kameras gegen Auffahrunfälle
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 27.10.2022. Bild: imago / CTK Photo
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Kampf den Autobahn-Dränglern St. Galler Polizei macht mit neuem Messgerät Jagd auf Drängler

Im Kampf gegen Auffahrunfälle setzt die Polizei neu auf ein Gerät, das die Abstände zwischen Autos zuverlässig misst.

«Verkehrs-Kontroll-System (VKS)» heisst das System, mit dem die Kantonspolizei St. Gallen neu auf die Jagd nach Dränglerinnen und Dränglern geht. Das VKS zeichnet sowohl den Abstand zwischen zwei Fahrzeugen auf als auch die jeweilige Geschwindigkeit. St. Gallen ist nach Bern erst der zweite Kanton der Schweiz, wo dieses System zum Einsatz kommt.

400 Meter Messbereich

Um die Abstände zwischen zwei Autos zu messen, kommen total drei Kameras zum Einsatz. «Eine Kamera filmt das Kontrollschild und den Fahrer zur Identifikation», erklärt Philipp Sennhauser, Leiter der St. Galler Verkehrspolizei. Die Aufnahmen von zwei anderen Kameras ermöglichen die Bestimmung des Abstandes von zwei Fahrzeugen.

Der Messbereich decke dabei etwa 400 Meter ab, sagt Sennhauser. Damit werde verhindert, dass auch Menschen angezeigt werden, die unschuldig zu wenig Abstand haben, beispielsweise wenn ein anderes Auto direkt vor das eigene Fahrzeug fährt.

Das 200'000 Franken teure Messsystem soll laut Sennhauser künftig zwei bis vier Mal pro Monat irgendwo auf dem Kantonsgebiet aufgestellt werden. Die Polizei verspricht sich davon einen grossen Nutzen, da es das Drängeln rechtsgenüglich dokumentieren kann.

Bei der Hälfte der Auffahrunfälle Verletzte

Im Kanton St. Gallen ereignen sich laut Kantonspolizei jährlich etwa 100 Auffahrunfälle auf sogenannten Hochleistungsstrassen, also auf Autobahnen oder Autostrassen. Dabei würden immer wieder Personen verletzt, etwa rund bei der Hälfte der Zwischenfälle, meistens leicht. Die geschätzte Schadenssumme liege bei 1.5 Millionen Franken.

Mangelnder Abstand ist eine der Hauptunfallursachen auf Hochleistungsstrassen.
Autor: Philipp Sennhauser Leiter Verkehrspolizei der Kantonspolizei St. Gallen

«Mangelnder Abstand ist eine der Hauptunfallursachen auf Hochleistungsstrassen. Dem wollen wir entgegenwirken. Bislang gab es Patrouillen, die wenige Fahrer mit zu kleinem Abstand anzeigen konnten. Jetzt können wir grossflächiger operieren», sagt Philipp Sennhauser.

Rechtssprechung ist vage

Die Rechtssprechung hat bislang keine Grundsätze zur Frage entwickelt, welche Abstände bei welchem Tempo zum voran fahrenden Fahrzeug angemessen sind. «Halber Tacho» oder die «Zwei-Sekunden-Regel» sind bloss Faustregeln von der Beratungsstelle für Unfallverhütung (siehe Textbox), aber nicht sakrosankt im Strassenverkehrsgesetz niedergeschrieben. Dort ist in Art. 34 lediglich festgehalten, dass gegenüber anderen Verkehrsteilnehmenden ein ausreichender Abstand zu wahren ist.

BFU? Halber Tacho? Zwei-Sekunden-Regel?

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Die BFU: Das steht für Beratungsstelle für Unfallverhütung. Sie ist eine private Stiftung, die den gesetzlichen Auftrag erhielt, durch Aufklärung und Förderung allgemeiner Sicherheitsvorkehrungen Unfälle zu verhindern. Politisch und wirtschaftlich arbeitet sie unabhängig. Die Finanzierung läuft vornehmlich über einen Zuschlag auf der Prämie der Nichtberufsunfallversicherung.

Halber Tacho: Der Abstand zum vorderen Fahrzeug soll mindestens halb so viele Meter wie die Geschwindigkeit in Kilometern betragen. Beispiel: Bei Tempo 80 km/h soll der Abstand mindestens 40 m sein.

Zwei-Sekunden-Regel: Der Abstand zum vorderen Auto soll mindestens so gross sein wie die Strecke, die in zwei Sekunden zurückgelegt wird. Beispiel: Man beobachtet einen Punkt des voran fahrenden Fahrzeugs, zählt 21, 22 und das eigene Fahrzeug sollte dann höchstens beim gleichen Punkt sein.

Es gebe aber Richtwerte zum Abstand von zwei Fahrzeugen, erklärt Polizist Sennhauser: «Diese sind durch die Rechtssprechung definiert. Auf der Autobahn begeht man zum Beispiel eine grobe Verkehrsregelverletzung, wenn der Abstand 0.6 Sekunden oder kleiner ist.»

Verstösse werden angezeigt

Die Kulanz höre bei eben diesen 0.6 Sekunden auf, so Sennhauser. «Es geht um jene Fahrer, die sicher nicht halten können, wenn der Vordermann bremst. Also jene, die einem auf Deutsch gesagt am Hintern kleben, die drängeln, die einem fast nötigen, schneller zu fahren.»

Es geht um jene Fahrer, die einem auf Deutsch gesagt am Hintern kleben.
Autor: Philipp Sennhauser Leiter Verkehrspolizei der Kantonspolizei St. Gallen

Mit dem neuen System lassen sich solche Verstösse nun genauer aufzeichnen und dokumentieren. Die Verkehrspolizei kann sie dann bei der St. Galler Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringen. Diese entscheidet in der Folge je nach Fehlbarkeit über das Strafmass, das bis zum Führerscheinentzug reichen kann.

SRF1 Regionaljournal Ostschweiz, 27.10.2022, 17:30 Uhr;

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