- Bei der Whistleblower-Meldestelle des Bundes sind im vergangenen Jahr 122 Meldungen eingegangen, 44 mehr als im Vorjahr.
- Die Einführung einer anonymen Online-Plattform führte zu einem Anstieg der Meldungen.
In 43 Prozent der gemeldeten Fälle ging es um Hinweise gegen Bundesangestellte, bei den restlichen 57 Prozent gegen externe Personen, wie die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) mitteilte. Die EFK übt die Finanzaufsicht über die Bundesverwaltung aus. Sie bestätigte die Berichte in der «Schweiz am Wochenende» und der «Südostschweiz am Wochenende».
Diese Hinweise seien wichtig für die Revisoren, denn manchmal seien die Angaben neu, manchmal erhielten diese dadurch wichtige Zusatzinformationen.
Whistleblower, die sich an die EFK wenden, sind geschützt. Laut EFK ist Bedingung, dass das Vertrauen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht gestört werden darf. So darf beispielsweise der Whistleblower nicht an die Medien herantreten.