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Kampf gegen Coronavirus Das sind die Massnahmen des Bundesrates

Bis zum 19. April steht die Schweiz still. Der Bundesrat verschärft die Massnahmen gegen die Corona-Pandemie und schliesst alle Non-Food-Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe. Neu bleiben auch die Schulen bis dahin geschlossen.

Wegen der immer schnelleren Verbreitung des Coronavirus stuft der Bundesrat die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ein.

Diese Verbote gelten ab dem 17. März

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, die keine Lebensmittel verkaufen, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen.
  • Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.

Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt, es sind genügend Vorräte angelegt, so der Bundesrat.

Geöffnet bleiben:

  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Kioske, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel, können geöffnet bleiben. Alle diese Einrichtungen müssen die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zum Abstand halten und zur Hygiene einhalten.
  • Spitäler, Kliniken und Arztpraxen bleiben geöffnet, müssen aber auf nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien verzichten.

Besonders gefährdete Personen erledigen ihre Arbeit zu Hause. Ist dies nicht möglich, werden sie vom Arbeitgeber beurlaubt. Ihren Lohn erhalten sie weiterhin.

Kindertagesstätten sollen offen bleiben:

  • Für Kinder, die nicht privat betreut werden können, haben die Kantone für die notwendigen Betreuungsangebote zu sorgen.
  • Kindertagesstätten dürfen nur geschlossen werden, wenn andere geeignete Betreuungsangebote bestehen.

Der Bundesrat geht davon aus, dass der Bedarf der zivilen Behörden nach Unterstützung durch die Armee in den nächsten Tagen und Wochen markant steigen wird. Er erhöht deshalb die Obergrenze für den Assistenzdienst von 800 auf 8000 Armeeangehörige. Dies gilt bis Ende Juni 2020.

Die Armee soll im Gesundheitswesen und bei der Übernahme logistischer Aufgaben helfen. Weiter soll sie die kantonalen Polizeikorps im Sicherheitsbereich unterstützen.

Mobilisierung von Milizsoldaten:

  • Aufgeboten werden zuerst Verbände, die sich in diesen Tagen bereits im Dienst befinden.
  • Rekrutenschulen, Durchdiener und Wiederholungskurse werden wo erforderlich verlängert.
  • In gewissen Bereichen müssen zusätzlich Truppen mobilisiert werden. Das betrifft insbesondere Armeeangehörige aus Milizformationen mit hoher Bereitschaft, die innert vier Tagen im Einsatz stehen werden. Die Auslösung wird noch heute erfolgen.
  • Das VBS ist zudem ermächtigt, auch Milizsoldaten ohne höhere Bereitschaft aufzubieten.

Kontrollen an den Grenzen:

  • Ab Mitternacht werden die Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich kontrolliert und Einreiseverbote mit Ausnahmen eingeführt.
  • Die Einreise aus den vier grossen Nachbarländern ist nur noch Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz sowie Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen, erlaubt.
  • Auch der Transit- und der Warenverkehr sind weiter erlaubt.
  • Schliesslich dürfen auch Personen in einer Situation absoluter Notwendigkeit einreisen.

Tagesschau, 12.:45 Uhr, 16.03.2020 ; 

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