- Bleichmittel, Dünger oder Reinigungsmittel: Aus solch harmlosen Stoffen kann problemlos Sprengstoff hergestellt werden.
- Der Massenmörder Anders Breivik brachte die EU zum Handeln : Seit zwei Jahren herrschen in den Mitgliedsländern Beschränkungen .
- Nun will auch die Schweiz reagieren und den freien Handel mit den gefährlichsten Produkten regulieren .
Archiv: Zutaten für Sprengstoff sind leicht erhältlich
Die «Boston-Bomber» befüllten 2013 einfache Dampfkochtöpfe mit Schiesspulver. Der norwegische Terrorist Anders Behring Breivik gab sich als Landwirt aus und hortete tonnenweise Dünger: 2012 bastelte er damit eine 950 Kilo schwere Bombe und zündete sie im Osloer Regierungsviertel. Und die Terrormiliz IS liefert in ihrem Propagandablatt Anleitungen, wie man mit handelsüblichen Chemikalien Sprengstoffwesten baut.
Der Präsident des deutschen Verfassungsschutzes warnt seit den Anschlägen in Brüssel und Paris eindringlich vor dem «Do-it-yourself-Terrorismus». Die Terroranschläge von Würzburg und Ansbach gaben ihm Recht.
Nachholbedarf in der Schweiz
Auch der Bundesrat «ist sich bewusst, dass sich Terroristen in der Schweiz mit Chemikalien zur Herstellung von Sprengstoffen eindecken können», wie er in einer Medienmitteilung schreibt.
Produkte des täglichen Gebrauchs wie Düngemittel, Reinigungsmittel oder Unkrautvertilger gelten als «Vorläuferstoffe für Explosivstoffe» – und während der Handel mit diesen Produkten in der EU eingeschränkt ist, sind sie in der Schweiz im freien Verkauf erhältlich.
«Damit besteht die Gefahr, dass die Schweiz zum Supermarkt für gefährliche Stoffe wird», sagte ein Fedpol-Mitarbeiter bereits vor einem knappen Jahr gegenüber Radio SRF .
Deshalb schickt Bundesrat nun einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung, um der Bedrohung Herr zu werden.
Die Eckpunkte des Bundesgesetzes:
- Je höher die Vorläuferstoffe im Fachhandel konzentriert sind, desto stärker soll der Verkauf geregelt werden.
- Bei erhöhter Konzentration soll der Verkauf künftig registriert werden, «bestimmte Angaben» sollen an die zuständige Behörde weitergeleitet werden.
- Darunter fallen etwa die Art der Substanz, die Menge, der Zweck des Verkaufs und Angaben zum Käufer.
- Beim Kauf hochkonzentrierter Produkte soll es künftig eine Genehmigung brauchen.
- Zudem sollen Verkaufsstellen wie Apotheken, Drogerien oder Baumärkte animiert werden, verdächtige Käufe beim fedpol zu melden .
- Die Regelungen sollen lediglich für Privatpersonen gelten und nicht für professionelle Anwender wie Landwirte