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Kampf gegen Hochpreisinsel «Konsumenten werden kaum etwas spüren»

Der Konsumentenschutz beurteilt die Senkung der Industriezölle als positives «Schrittchen». Das reiche aber keinesfalls.

Der Bundesrat will Industriezölle im Umfang von 500 Millionen Franken pro Jahr senken. Das soll Unternehmen, aber auch Konsumentinnen und Konsumenten zugutekommen, in Form von tieferen Preisen. Die Rede ist von Autos, Velos, Körperpflegeprodukten, Haushaltgeräten, Schuhen und Kleidern. Ein Monitoring soll sicherstellen, dass die Gewinne auch an die Endverbraucher weitergegeben werden.

«Alles ist gut, was die ungerechtfertigten Preisunterschiede herunterbringt», sagt Sara Stalder, Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS). Mit Blick auf die kommende parlamentarische Beratung der «Fair-Preis-Initiative» und des bundesrätlichen Gegenvorschlags spricht sie aber nur von einem «Schrittchen» in die richtige Richtung.

Alles ist gut, was die ungerechtfertigten Preisunterschiede herunterbringt.
Autor: Sara Stalder Geschäftsführerin, Stiftung für Konsumentenschutz (SKS)

SKS: Fehlanreize nicht ausgemerzt

Der Bundesrat habe nun zwar eingesehen, dass etwas gegen die Hochpreisinsel Schweiz getan werden müsse und versuche es mit dem Abbau von staatlichen Handelshemmnissen. Die Landesregierung verkenne dabei aber die Lage. Denn das Hauptproblem seien die «privatrechtlichen Handelshemmnisse», also jene zwischen den Unternehmen. «Wir sind nicht so sicher, wie ernsthaft es dem Bundesrat ist, die Fehlanreize zwischen den Unternehmen zu korrigieren», sagt Stalder.

Das bewegt sich in einem so kleinen Rahmen, dass ein Konsument nicht wirklich etwas spürt.
Autor: Sara Stalder Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS)

Stalder relativiert zugleich den Effekt der bundesrätlichen Massnahme, die Einsparungen von weniger als einem Promille des Volkseinkommens ausmachen: «Das bewegt sich in einem so kleinen Rahmen, dass ein Konsument von dieser Massnahme nicht wirklich etwas spürt.» Die SKS-Geschäftsführerin verweist auf eigene aktuelle Erhebungen, wonach die Preisunterschiede auf Produkten zwischen 35 und 70 Prozent oder gar mehr liegen.

Mehr Wettbewerb unter Importeuren

Auch der St. Galler Wirtschaftsprofessor Reto Föllmi erwartet sich keinen massiven Effekt. Dennoch geht er davon aus, dass sich neben 500 Millionen Franken weniger an Zöllen eine erhöhte Transparenz und weniger administrative Kosten positiv auf die Unternehmen auswirken könnten. Dies wiederum komme auch dem Konsumenten zugute, der auch im Internet vergleichen könne.

Den Direkteffekt erwartet er aber nicht im Ladenregal, sondern bei den Importeuren, die Rohwaren oder Konsumgüter einführen. Zugleich sei mit einem stärkeren Wettbewerb zwischen Importeuren zu rechnen.

Der Entscheid zeigt, dass die Schweiz sehr stark auf offene Grenzen angewiesen ist, aber auch auf offene Grenzen setzt.
Autor: Reto Föllmi Wirtschaftsprofessor, Universität St. Gallen

Das Risiko, dass sich die Schweiz mit dieser Massnahme mit Blick auf künftige Freihandelsabkommen schwächt, schätzt Föllmi als sehr beschränkt ein. Denn wenn die Zölle auf null seien, müsse die Firma das Abkommen gar nicht mehr anwenden und könne ohne Formularkrieg importieren.

Den Entscheid des Bundesrats wertet Föllmi als wichtiges Signal in einer Welt, die stärker und stärker vom Protektionismus ergriffen werde: «Es zeigt, dass die Schweiz sehr stark auf offene Grenzen angewiesen ist, aber auch auf offene Grenzen setzt.»

«Fair-Preis-Initiative» und Gegenvorschlag

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Die Volksinitiative «Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise» soll Unternehmen garantieren, dass sie auf dem Kanal mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis einkaufen können. Dies ist heute nicht gegeben, weil Generalimporteure den Preis diktieren, was zu überhöhten Preisen und missbräuchlichen Margen bei identischen Importprodukten führt.

Der Gegenvorschlag des Bundesrats will gegen den «Schweiz-Zuschlag» und diskriminierende Lieferbedingungen mit einer Änderung des Kartellgesetzes vorgehen.

Die Kommission des Nationalrats (WAK) hat mittlerweile zur Genugtuung der Initianten die Bestimmung ergänzt, dass sich relativ marktmächtige Unternehmen auch dann missbräuchlich verhalten, wenn sie die Marktgegenseite benachteiligen. Der Bundesrat hatte das missbräuchliche Verhalten noch auf den Wettbewerb beschränkt und damit die Binnenwirtschaft ausgeklammert. Die Initianten vermissen aber weiterhin etwa ein Verbot des Geoblockings, also die Sperrung von Internetinhalten durch den Anbieter.

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