- Littering, das achtlose Liegenlassen von Abfällen, soll künftig landesweit mit bis zu 300 Franken gebüsst werden können.
- Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur nötigen Änderung der Ordnungsbussenverordnung eröffnet.
- Die gesetzlichen Grundlagen für landesweite Littering-Bussen beschloss das Parlament gegen den Willen des Bundesrates.
Für die Umsetzung des Anliegens schlägt die Landesregierung nun Ordnungsbussen von bis zu 300 Franken vor.
Als Littering wird laut Bundesrat das Wegwerfen oder Liegenlassen von kleinen Abfallmengen bezeichnet. Mit kleinen Mengen gemeint sind weniger als 35 Liter Abfall – ein handelsüblicher Kehrichtsack.
Mehrere Kantone sind vorgeprescht
Damit die Kantone über genügend Handhabe für Ordnungsbussen an grössere Abfallsünder haben, schlägt der Bundesrat zwei Stufen vor. Wer kleine Abfallmengen liegen lässt, soll mit höchstens 200 Franken gebüsst werden. Sind es aber zwischen 35 und 110 Liter Abfälle – ein grosser Kehrichtsack – soll die Ordnungsbusse bis zu 300 Franken betragen.
Diese Art Sanktion erlaube es den Kantonen, den administrativen Aufwand klein zu halten, schreibt der Bundesrat.
Bis zum 16. Oktober können sich Interessierte zum Bussenregime äussern. In der Mehrheit der Kantone gibt es bereits kantonale oder kommunale Strafbestimmungen zum achtlosen Wegwerfen von Abfällen.