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Kampf gegen Nazi-Regime Schweizer Widerstandskämpfer sollen rehabilitiert werden

Sie hätten das Schweizer Gesetz gebrochen, aber im Sinne der Demokratie, so der Bundesrat. Und was ist mit der Ukraine?

Worum geht es? Der Bundesrat hat sich für die Rehabilitierung der Schweizerinnen und Schweizer ausgesprochen, die im Zweiten Weltkrieg in Frankreich gegen das Nazi-Regime und in Italien gegen den Mussolini-Faschismus gekämpft haben. «Die damaligen Widerstandshandlungen verdienen im Lichte der heutigen demokratischen Grundauffassung und des heutigen geschichtlichen Verständnisses jener Zeit Anerkennung», schreibt er. Der Einsatz für Freiheit und Demokratie gelte es zu würdigen. Allerdings hält der Bundesrat auch fest, dass das Engagement mit dem Gesetz nicht konform war und die damaligen Verurteilungen deshalb rechtmässig waren.

Die meisten Schweizer damals gingen aus einem Anti-Hitler-Gefühl in den Widerstand.
Autor: Peter Huber Historiker

Was ist damals passiert? Fast 500 Schweizerinnen und Schweizer schlossen sich im Zweiten Weltkrieg der französischen Résistance an und kämpften gegen den Vormarsch der Nationalsozialisten. Auch in Italien kämpften Schweizer in der Widerstandsbewegung gegen das Mussolini-Regime. Nach ihrer Rückkehr wurden die meisten von ihnen zu Gefängnisstrafen verurteilt. Die Strafen seien hart gewesen, sagt Historiker Peter Huber, der zur französischen Résistance forschte. Auch weil man damals glaubte, wer in Frankreich oder Italien kämpfte, sei schon in der Schweiz ein Gesetzesbrecher gewesen. «Heute wissen wir: Die meisten Schweizer damals gingen aus einem Anti-Hitler-Gefühl in den Widerstand», sagt Huber.

Soldaten marschieren auf einem Feldweg mit kahlen Bäumen.
Legende: Am Stadtrand von Belfort, Frankreich, rücken um den 19. November 1944 Mitglieder der Freien Französischen Streitkräfte vor. Imago/Opale.photo

Was bewirkt die Rehabilitierung? Für die Widerstandskämpfer bringt die Rehabilitierung nicht viel, sie sind alle bereits verstorben. Für die Nachfahren aber sei es ein wichtiger Schritt, sagt Historiker Huber. Einzelne Kinder und Grosskinder der Betroffenen hätten sich auch für die Rehabilitierung eingesetzt. Der Schritt ist vor allem symbolischer Art – eine finanzielle Abfindung ist laut Bundesrat nicht vorgesehen.

Einsatz in fremder Armee verboten

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Nach Artikel 94 des Schweizer Militärstrafgesetzes dürfen Schweizer Bürger und Bürgerinnen grundsätzlich nicht ohne Erlaubnis des Bundesrates in einer ausländischen Armee dienen. Wer dagegen verstösst, macht sich strafbar und riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Ausnahmen gelten für Doppelbürger, die ihren Militärdienst im Staat ihrer zweiten Staatsangehörigkeit leisten. Das Verbot bezieht sich nicht nur auf reguläre Armeen, sondern auch auf militärisch organisierte Gruppen wie Untergrundverbände, Söldner oder terroristische Organisationen.

Wie reagiert die Politik? «Wir sind zufrieden mit dem Entscheid des Bundesrats», sagt der Grüne-Nationalrat und Jurist Raphël Mahaim: «Wir setzen damit ein Zeichen, wir stehen auf der richtigen Seite der Geschichte». SVP-Nationalrat Mauro Tuena winkt ab: «Das ist genau das falsche Zeichen!» Die Haltung des Bundesrats wirke wie ein Freipass für alle Schweizer, die heute in der Ukraine kämpfen wollten. FDP-Ständerat Andrea Caroni spricht von einem Dilemma: «Wir verbieten und verurteilen den Einsatz in fremden Armeen mit dem Argument der Neutralität – und viel viel später sagen wir dann, dieser Einsatz damals war schon richtig.»

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Was hat das mit der Ukraine zu tun? Mehrere Schweizer kämpfen aktuell im Ukrainekrieg. Wie viele genau, ist unklar. Die Militärjustiz führt 13 Strafverfahren wegen fremden Militärdiensts. Er gehe schwer davon aus, dass sie alle später rehabilitiert würden, sagt FDP-Ständerat Andrea Caroni. Allerdings dauere das in der Regel Jahrzehnte und brächte deshalb den Betroffenen nicht viel. Wolle man an der Neutralität festhalten, liesse sich die Situation aber nicht ändern, so Caroni. Das Gesetz lockern – das wollen auch die SVP und die Grünen nicht: «Es wäre rechtsstaatlich problematisch, einen Freipass all jenen Schweizern zu geben, die jetzt in der Ukraine oder sonst wo kämpften», sagt Grüne-Politiker Mahaim. Das Gesetz erlaube es aber, im Einzelfall strafmildernd auf den Kriegseinsatz zu reagieren, bis hin zum Freispruch.

Echo der Zeit, 14.1.2026, 18 Uhr; flal;liea

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