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Kantönligeist im Asylwesen Leylas Traum ist geplatzt

Die im Thurgau lebende Kurdin freute sich aufs Kindergarten-Praktikum in Winterthur. Das ging dem Kanton Zürich zu weit.

Die Vorgeschichte: Fünf Jahre lebt Leyla B. mit Ehemann Akbar und der gemeinsamen 15-jährigen Tochter bereits in der Schweiz. Sie sind iranische Kurden. Ihr Mann, ein Politaktivist, war mehrfach im Gefängnis und wurde dort auch gefoltert. Darum flüchteten sie in die Schweiz.

Die Vorfreude: Vor einem Jahr kam in der neuen Heimat im Kanton Thurgau für Leyla B. dann plötzlich die Chance auf ein Kindergarten-Praktikum bei der Steiner Schule in Winterthur. Sie konnte es zuerst kaum glauben, hätte die ausgebildete Lehrerin doch wieder mit Kindern arbeiten und ihr Deutsch verbessen können.

Die Enttäuschung: Heute ist die 41-Jährige enttäuscht. Sie erhielt keine Arbeitsbewilligung im Kanton Zürich und konnte das Praktikum nicht antreten. Enttäuscht und zudem verärgert ist auch Turi Schallenberg, Chef der sozialen Dienste der Stadt Frauenfeld. Er ist für die Sozialhilfe der Familie zuständig. Das Ziel bei Flüchtlingen, Asylbewerbern und Sozialhilfeempfängern überhaupt sei die Integration in den ersten Arbeitsmarkt, betont er.

Möglichkeiten wie Praktika sind sehr wichtig. Wenn das abgelehnt wird, obwohl man einen bereitwilligen Arbeitgeber hat, ist das sehr ärgerlich.»
Autor: Turi Schallenberg Leiter Sozialamt Frauenfeld

Die Dumping-Keule: Weil sich der Kindergarten in Winterthur befindet, sind die Zürcher Behörden für die Arbeitsbewilligung zuständig. In einem Schreiben des Zürcher Amts für Wirtschaft und Arbeit, das Radio SRF vorliegt, wird der negative Entscheid wie folgt begründet: «Gemäss Arbeitsvertrag beträgt der monatliche Lohn 400 Franken bei einem Pensum von 20 Stunden pro Woche. Es handelt sich somit nicht um eine branchenübliche Entlöhnung.»

Im Klartext: 400 Franken für das 50-Prozent-Praktikumspensum sind ein Dumpinglohn. Es sei «völlig absurd», hier von Dumping-Löhnen zu sprechen, entgegnet der Frauenfelder Sozialamtsleiter: «Es ist ein Praktikum. Die Menschen können damit zeigen, was sie in diesen Stellen in der Schweiz können.»

Das Dumping-Argument ist bei einem Praktikum völlig absurd.
Autor: Turi Schallenberg Leiter Sozialamt Frauenfeld

Die «Ehrenrunde»: Die Privatschule liess nicht locker und hakte beim Zürcher Arbeitsamt nach. Dort empfahl man, das Wiedererwägungsgesuch im Rahmen eines Beschäftigungsprogramms für Flüchtlinge zu stellen. Bei solchen Programmen sei eine maximale Entlöhnung von 400 Franken angesetzt, teilte das Amt per Mail der Schule mit. Die Privatschule reichte erneut ein Gesuch ein. Sie scheiterte erneut, obwohl das dasselbe Amt der Schule zu diesem Vorgehen geraten hat.

Der Verdacht: Auch auf Nachfrage von Radio SRF gibt das Zürcher Arbeitsamt keine weitere Auskunft und verweist auf den Datenschutz. Schallenberg vermutet, dass der Kanton Zürich die Arbeitsbewilligung verweigerte, weil es sich um ein ausserkantonales Gesuch handelte. Ganz nach dem Motto: Der Kanton Zürich hat auch Flüchtlinge, die Stellen brauchen. Die Thurgauer sollen selbst schauen.

Der Kantönligeist: Die Behauptung, dass hier der Kantönligeist mitgespielt haben könnte, wird durch die Antwort der Fachstelle für Integrationsfragen im Kanton Zürich erhärtet: Priorität bei Beschäftigungsprogrammen hätten Flüchtlinge, die im Kanton Zürich wohnhaft seien, heisst es dort auf Anfrage.

Die Willkür: Leyla B. gibt aber noch nicht auf. Zusammen mit einem Coach der Sozialhilfe Frauenfeld schreibt sie weiter Bewerbungen für ein Praktikum. An ihrem Ziel hält sie fest: «Mein Traum ist es, als Lehrerin zu arbeiten.» Leylas Mann Akbar hat vor ein paar Monaten eine Praktikumsstelle gefunden. Der 47-jährige Radiologe arbeitet am Unispital Zürich – für 1500 Franken monatlich. Eine Win-Win-Situation für das Spital und den kurdischen Flüchtling.

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