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Kanton Schwyz Bundesgericht verlangt andere Regeln für anonyme Wahlspenden

1000 Franken Obergrenze für anonyme Wahlspenden in Schwyz: Dies sei viel zu leicht zu umgehen, sagt das Bundesgericht.

Der Kanton Schwyz muss nochmals über die Bücher. Sein Transparenzgesetz weist einen Mangel auf. Das hat das oberste Gericht im Land entschieden. Es geht dabei um eine Regelung bei Abstimmungen und Wahlen. Schwyz sah vor, dass Parteien Zuwendungen bis 1000 Franken anonym annehmen dürfen sollten. Das heisst: sie hätten nicht in Erfahrung bringen müssen, wer dieses Geld gespendet hat.

Diese Idee bestand vor Bundesgericht nicht: Sie sei nämlich viel zu einfach zu umgehen. Konkret: Ein Spender könnte eine grosse Spende leicht in viele kleine Spenden unterteilen und so anonym bleiben.

Gesetz geht nun zurück in den Kanton Schwyz

Das Bundesgericht kann das Schwyzer Transparenzgesetz selber aber nicht ändern – es geht deshalb zurück ans Kantonale Parlament, welches nun eine neue Regelung für anonyme Spenden ausarbeiten muss.

Das Bundesgericht hat uns bei unserem Hauptanliegen Recht gegeben.
Autor: Elias Studer Mitinitiant der Transparenz-Initiative

Mit diesem Urteil geben die Lausanner Richter – zumindest teilweise – der Juso Schwyz Recht. Die Jungpartei hatte mit der Annahme ihrer Transparenz-Initiative 2018 einen Überraschungserfolg gelandet, war dann aber mit der Umsetzung unzufrieden und klagte verschiedene Punkte ein. «Wir sind grundsätzlich sehr erfreut», sagt nun Mitinitiant und Beschwerdeführer Elias Studer, «das Bundesgericht hat uns bei unserem Hauptanliegen Recht gegeben.»

Beschwerde in weiteren Punkten abgewiesen

Allerdings: Das Bundesgericht rügt das Schwyzer Gesetz nur bei den anonymen Spenden. Bei den anderen Punkten, die die Juso eingeklagt hatte, wies Lausanne die Beschwerde ab. So etwa bei der Regelung, dass Spenden erst ab 10'000 Franken bei kantonalen und ab 5000 Franken bei kommunalen Abstimmungen und Wahlen offenzulegen sind. Diese Grenzen seien «noch angemessen und nicht übermässig hoch», befand das Bundesgericht.

Regionaljournal Zentralschweiz, 06.11.2020, 17:30 Uhr ; 

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