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Kanton St. Gallen «Wir können die Reform bei umsichter Planung verkraften»

Der Kanton St. Gallen versteht die Umsetzung der USR III als Gemeinschaftsaufgabe von Kanton und Gemeinden.

SRF News: Wie sieht die Firmenlandschaft und die damit verbundenen Steuereinnahmen in Ihrem Kanton aus?

Kanton St. Gallen: Finanzdepartement des Kantons St. Gallen: Im Kanton St. Gallen gibt es rund 1000 Statusgesellschaften von insgesamt knapp 25‘000 Unternehmen. Das Steueraufkommen der Statusgesellschaften beträgt jährlich gesamthaft rund 40 Mio. Franken, was rund 10 Prozent der gesamten Gewinn- und Kapitalsteuern entspricht. Über den ganzen Kanton – Steuereinnahmen Kanton und Gemeinden – beträgt der prozentuale Anteil der natürlichen Personen (Einkommenssteuern, Vermögenssteuern sowie Quellensteuern) 87,7 Prozent. Der Anteil der juristischen Personen liegt bei 12,3 Prozent.

Wie stark verändert Ihr Kanton im Zuge der Reform den regulären Gewinnsteuersatz nach unten?

Der gesetzliche Gewinnsteuersatz im Kanton St. Gallen beträgt 12,56 Prozent, derjenige bei der direkten Bundessteuer 8,5 Prozent, was total 21,06 Prozent beträgt. Dies entspricht einem effektiven Steuersatz auf dem Gewinn vor Steuern für Bund, Kanton und Gemeinden von 17,4 Prozent. Dieser soll voraussichtlich auf unter 15,0 Prozent gesenkt werden.

Wie wichtig sind für Ihren Kanton die Zusatzsteuerungsinstrumente wie etwa die Patentbox, die Inputförderung und die zinsbereinigte Gewinnsteuer?

Die Regierung hat sich zu den einzelnen Massnahmen noch nicht geäussert. Dies wird im Rahmen einer Vernehmlassungsvorlage erfolgen, welche voraussichtlich Ende Februar publiziert wird. Die Massnahmen müssen jedoch in einem finanzpolitisch vertretbaren Rahmen eingebettet sein.

Mit wie hohen Steuerausfällen rechnen Sie bei Ihrem Kanton, bei Ihren Gemeinden im Kanton?

Für den Kanton ergeben sich per 1. Januar 2019 Ausfälle von 32,3 Millionen Franken, für die Gemeinden von 26,3 Millionen Franken und für die Kirchen von 4,6 Millionen Franken. Wie viel letztlich eine Gemeinde an Ausfällen zu tragen hat, bestimmt sich nach den Steuereinnahmen der juristischen Personen.

Welche zusätzliche Steuerbelastung kommt in Ihrem Kanton auf die natürlichen Personen zu?

Die Regierung plant keine Steuerfusserhöhung bei den natürlichen Personen. Die zusätzlichen Lasten sind für den kantonalen Finanzhaushalt verkraftbar. Die Gemeinden sind von der USR III unterschiedlich betroffen.

Wie will Ihr Kanton die Gemeinden und Städte entlasten?

Die kantonale Umsetzung der USR III wird als Gemeinschaftsaufgabe von Kanton, politischen Gemeinden und Kirchen verstanden. Danach soll die Reformlast auf diese drei Ebenen gleichmässig verteilt werden. Die zu erwartende Ausgleichssumme des Bundes an den Kanton im Umfang von jährlich 35 Millionen Franken soll jedoch vorweg vom Kanton vollumfänglich zur Finanzierung der Gewinnsteuersenkung von 17,4 auf 16,57 Prozent eingesetzt werden. Bis zu diesem Gewinnsteuersatz werden Gemeinden und Kirchen nicht belastet.

Bei der weiteren Steuersenkung auf ein kompetitives Niveau von unter 15 Prozent handelt es sich dann aber um eine Gemeinschaftsaufgabe, welche von allen Staatsebenen gleichermassen getragen werden soll.

Warum sind die Finanzverantwortlichen in Ihrem Kanton gegen oder für die Abstimmungsvorlage?

Der Vorsteher des Finanzdepartements wie auch die Regierung stehen der Abstimmungsvorlage positiv gegenüber. Die Reform bringt eine Gleichbehandlung für alle Unternehmen mit im internationalen Kontext akzeptierten steuerpolitischen Massnahmen. Wenn die Reform nicht gelingt, haben alle ein Problem. Wenn Firmen wegziehen, dann gibt es einen Substratverlust, was wiederum zur höheren Steuerbelastung für natürliche und juristische Personen führt.

Wir sollten der Reform zustimmen, weil wir bei finanzpolitisch umsichtiger Umsetzung die USR III verkraften können. Das zeigt auch der Aufgaben- und Finanzplan 18 bis 20 im Kanton St. Gallen. Zudem schaffen wir Planungssicherheit für den Standort Schweiz.

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