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Kanton und Stadt Basel «Reform führt zu einer Entlastung der natürlichen Personen»

Der Kanton Basel-Stadt will eine Steuersenkung für natürliche Personen einführen, sollte das Volk Ja sagen.

SRF News: Wie sieht die Firmenlandschaft und die damit verbundenen Steuereinnahmen in Ihrem Kanton aus?

Finanzdepartement Basel-Stadt: Im Kanton Basel-Stadt sind ungefähr 10‘000 Gesellschaften ansässig. Davon sind rund 500 (5 Prozent) Gesellschaften mit einem besonderen Steuerstatus. Die Bedeutung dieser Gesellschaften für die Einnahmen des Kantons Basel-Stadt ist sehr gross. Sie bezahlen rund 500 Millionen Franken pro Jahr an den Kanton an Steuern (Summe aus Gewinnsteuer, Kapitalsteuer, Kantonsanteil an der Bundessteuer). Ihr Anteil an der Gesamtsumme dieser Einnahmen von juristischen Personen beträgt 61 Prozent.

Die Unternehmen mit Sonderstatus bieten im Kanton Basel-Stadt 32‘000 Stellen an. Die Einkommenssteuereinnahmen von natürlichen Personen, die bei den betreffenden Unternehmen arbeiten, betragen geschätzt 283 Millionen Franken pro Jahr. Im Jahr 2015 betrug der Anteil der juristischen Personen an den Steuereinnahmen des Kantons knapp 30 Prozent.

Wie stark verändert Ihr Kanton im Zuge der Reform den regulären Gewinnsteuersatz nach unten?

Die ordentliche Gewinnsteuerlast im Kanton Basel-Stadt beträgt derzeit mit der direkten Bundessteuer zwischen 15 und 22 Prozent. Die effektive Gewinnsteuerlast (Durchschnitt über alle Gesellschaften, inklusive Berücksichtigung heutiger Steuerstatus) beträgt im Kanton Basel-Stadt derzeit rund 12 Prozent. In seiner Vernehmlassungsvorlage schlug der Regierungsrat vor, die effektive, ordentliche Gewinnsteuerlast auf 13 Prozent zu reduzieren.

Wie wichtig sind für Ihren Kanton die Zusatzsteuerungsinstrumente wie etwa die Patentbox, die Inputförderung und die zinsbereinigte Gewinnsteuer?

Der Werkzeugkasten ist für den Kanton Basel-Stadt von grosser Bedeutung. Der Regierungsrat schlägt in der Vernehmlassungsvorlage vor, dass die Patentbox und die zinsbereinigte Gewinnsteuer eingeführt werden, nicht aber die Inputförderung. Jedoch will der Regierungsrat Grenzen setzen: Die maximale Reduktion der kantonalen Gewinnsteuerlast aus allen Instrumenten soll 40 Prozent betragen.

Dies führt (inklusive direkte Bundessteuer) zu einer Gewinnsteuerlast nach Annahme der USR III von zwischen 11 und 13 Prozent für alle Firmen. Zum Vergleich: Die Gewinnsteuerlast beträgt heute für Statusgesellschaften zwischen 8 und 11 Prozent und für ordentlich besteuerte Gesellschaften zwischen 15 und 22 Prozent.

Mit wie hohen Steuerausfällen rechnen Sie bei Ihrem Kanton, bei Ihren Gemeinden im Kanton?

Es ist wichtig, zwischen Bundesreform und kantonaler Reform zu unterscheiden: Die Bundesreform, über welche am 12. Februar abgestimmt wird, führt für den Kanton Basel-Stadt vorerst nur zu Mehreinnahmen von geschätzt 70 Millionen Franken pro Jahr. Diese Summe entsteht aufgrund der Ausgleichszahlung des Bundes an die Kantone und aus der nötigen Reform des NFA. Das gibt dem Kanton Basel-Stadt Spielraum für die Umsetzung der nötigen kantonalen Reform.

Die kantonale Reform, über welche erst nach Vorliegen der Bundesreform definitiv entschieden wird, führt zu Mindereinnahmen von 140 Millionen Fragen – die Steuersenkung für natürliche Personen und Erhöhung der Prämienverbilligung eingerechnet.

Welche zusätzliche Steuerbelastung kommt in Ihrem Kanton auf die natürlichen Personen zu?

Mit der Bundesreform, über die am 12. Februar abgestimmt wird, sind keinerlei direkte Auswirkungen auf die natürlichen Personen verbunden. Die diesbezüglichen Behauptungen sind reine Spekulation. Die kantonale Reform im Kanton Basel-Stadt, wie sie der Regierungsrat vorgeschlagen hat, führt zu einer Entlastung der natürlichen Personen um 110 Millionen Franken. Sie setzt sich auch Steuersenkung, mehr Prämienverbilligungen und mehr Kinder- und Ausbildungszulagen zusammen. Die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen würde von den basel-städtischen Firmen getragen und käme basel-städtischen Arbeitnehmenden Region zugute.

Wie will Ihr Kanton die Gemeinden und Städte entlasten?

Es gibt keine Trennung zwischen der Rechnung des Kantons Basel-Stadt und der Rechnung der Stadt Basel. Aus diesem Grund wird die Frage in der Stadt Basel integriert betrachtet und es sind keine besonderen Ausgleichsmassnahmen nötig. Die Auswirkungen in den beiden anderen basel-städtischen Gemeinden Riehen und Bettingen sind gering. Sie erhalten im Zuge der USR III einen höheren Anteil an den kantonalen Unternehmenssteuereinnahmen und werden so angemessen kompensiert.

Warum sind die Finanzverantwortlichen in Ihrem Kanton gegen oder für die Abstimmungsvorlage?

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und die basel-städtischen Gemeinden unterstützen die Unternehmenssteuerreform III. Ein Ja zur USR III gibt den Kantonen die nötigen Instrumente und finanziellen Spielraum, um ihre eigenen Reformen umzusetzen. Damit kann die Schweiz steuerlich attraktiv bleiben und ihr Erfolgsmodell fortführen. Die Steuereinnahmen von Unternehmen von Bund, Kantonen und Gemeinden haben sich seit 1990 mehr als verdreifacht auf rund 20 Milliarden Franken pro Jahr.

Ein Ja zur USR III sichert zudem Arbeitsplätze. Allein im Kanton Basel-Stadt bieten die betreffenden Unternehmen 32‘000 Vollzeitstellen an. Ein Nein hingegen führt zu Unsicherheit für den Wirtschaftsstandort Schweiz und gefährdet Arbeitsplätze.

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