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Kanton Zug «Der Regierungsrat will die Reform aufkommensneutral umsetzen»

Einige Gemeinden, darunter die Stadt Zug, würden wohl gemäss dem Kanton Zug eher Mehrerträge erzielen.

SRF News: Wie sieht die Firmenlandschaft und die damit verbundenen Steuereinnahmen in Ihrem Kanton aus?

Heinz Tännler (SVP), Regierungsrat und Finanzdirektor des Kantons Zug: Wir haben rund 27'000 Gesellschaften. Sie verteilen sich etwa wie folgt: 73 Prozent sind ordentlich besteuerte Gesellschaften, 9 Prozent Holdings, 11 Prozent Domizilgesellschaften und 7 Prozent sind gemischte Gesellschaften. In den Statusgesellschaften sind Tausende, meist hochqualifizierte Beschäftigte tätig. Exakte Zahlen sind nicht verfügbar.

Der Kanton hat 2015 insgesamt 2541 Millionen Franken an Steuern eingenommen. Etwas mehr als die Hälfte stammte von juristischen Personen (54,3 Prozent). Die natürlichen Personen steuerten 45,7 Prozent bei. Der grösste Teil der Einnahmen gingen an den Bund (45,2 Prozent), gut ein Drittel (34 Prozent) verwendete der Kanton zur Erfüllung seiner Aufgaben und 18,9 Prozent gingen an die Gemeinden.

Wie stark verändert Ihr Kanton im Zuge der Reform den regulären Gewinnsteuersatz nach unten?

Im Kanton Zug ansässige Unternehmen entrichten heute 14,6 Prozent Gewinnsteuern (inklusive direkte Bundessteuern). Der Regierungsrat hat angekündigt, dass der neue Gewinnsteuersatz nach Umsetzung der USR III etwa 12 Prozent betragen soll.

Wie wichtig sind für Ihren Kanton die Zusatzsteuerungsinstrumente wie etwa die Patentbox, die Inputförderung und die zinsbereinigte Gewinnsteuer?

Der Regierungsrat hat angekündigt, alle zur Verfügung stehenden Instrumente in einem breiten und wirtschaftsfreundlichen Sinne zu nutzen.

Mit wie hohen Steuerausfällen rechnen Sie bei Ihrem Kanton, bei Ihren Gemeinden im Kanton?

Der Regierungsrat beabsichtigt, die Unternehmenssteuerreform III unter Berücksichtigung der Folgewirkungen im Finanzausgleich NFA und des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer insgesamt aufkommensneutral umzusetzen. Das heisst, aus der USR III sollen für den Kanton weder signifikante Mehr- noch Mindererträge resultieren. Ebenso soll keine Umlagerung von Steuerlasten von Unternehmen auf Privatpersonen resultieren.

Der Regierungsrat ist zuversichtlich, dass auch die Zuger Gemeinden keine signifikanten Steuerausfälle hinnehmen müssen. Einige Gemeinden, darunter die Stadt Zug, werden wohl eher Mehrerträge erzielen, die anderen Gemeinden dürften nur wenig oder zumindest gut verkraftbar betroffen sein. Darum wird keine Umlagerung von Steuerlasten von Unternehmen auf Privatpersonen resultieren.

Wie will Ihr Kanton die Gemeinden und Städte entlasten?

Es ist davon auszugehen, dass die Stadt Zug nach der Umsetzung der USR III eher höhere Steuererträge vereinnahmen kann als heute und dass auch die anderen Zuger Gemeinden keine signifikanten Steuerausfälle – wenn überhaupt – hinnehmen müssen. Daher ist es auch nicht nötig, innerhalb des Kantons finanzielle Kompensationsmassnahmen zugunsten der Gemeinden zu treffen.

Zudem ist zu beachten, dass in Zug der Kanton die stets steigenden NFA-Beiträge weitestgehend alleine schultern muss und die Gemeinden nicht direkt daran partizipieren. Auch dies spricht gegen Entlastungen zugunsten der Gemeinden.

Warum sind die Finanzverantwortlichen in Ihrem Kanton gegen oder für die Abstimmungsvorlage?

Die Finanzvorsteherinnen und Finanzvorsteher sämtlicher 11 Zuger Gemeinden stehen hinter der USR III und empfehlen sie zur Annahme, weil mit der Annahme der USR III auf nationaler Ebene und dem aufkommensneutralen Umsetzungsvorschlag der Regierung Wohlstand und Arbeitsplätze erhalten werden können. Eine Umlagerung von Steuerlasten auf Privatpersonen ist ausgeschlossen.

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