Verlust-Verrechnung bei Grundstücksgewinnsteuer
Kanton Zürich: Änderung des Steuergesetzes: Verrechnung von Geschäftsverlusten bei der Grundstückgewinnsteuer
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JA
161'345 Stimmen
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NEIN
139'880 Stimmen
Einlage in den Verkehrsfonds
Kanton Zürich: Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr: Verkehrsfonds, Mittelzuweisung
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JA
97'198 Stimmen
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NEIN
195'378 Stimmen
- Die Stimmberechtigten im Kanton Zürich stellen sich hinter die Förderung des Öffentlichen Verkehrs. Zwei Drittel der Stimmenden wollen nicht, dass das Geld für den Verkehrsfonds gekürzt wird.
- Unternehmen, die eine Liegenschaft verkaufen, können künftig Geschäftsverluste in der Steuererklärung mit der Grundstückgewinnsteuer verrechnen. 53,6 Prozent der Stimmberechtigen sagen Ja zu dieser Vorlage.
Es ist eine Schlappe für die bürgerlichen Parteien. Sie wollten die jährliche Einlage in den Verkehrsfond von 70 auf 60 Millionen Franken kürzen. Bis 2019 hätten es sogar nur noch 20 Millionen sein sollen. Dieser Absicht erteilen die Stimmberechtigten mit 66,8 Prozent Nein-Stimmen eine klare Abfuhr.
Wir haben offenbar über das Ziel hinausgeschossen.
Das Resultat sei enttäuschend, sagt Hans-Jakob Bösch, Präsident der FDP Kanton Zürich. Die Deutlichkeit des Resultats lasse keine Zweifel offen.
SP und Grüne sahen im Beschluss des Kantonsrates einen «Angriff auf den öffentlichen Verkehr» und hatten dagegen das Referendum ergriffen. SP-Kantonsrat Ruedi Lais freut das deutliche Resultat: «Man fasst im Kanton Zürich den ÖV nicht ungestraft an.»
Unternehmen werden bei den Steuern entlastet
Wenn ein Unternehmen eine Liegenschaft verkauft, kann es in Zukunft Geschäftsverluste bei der Grundstücksgewinnsteuer abziehen. Die Zürcher Stimmberechtigten sagen mit 53,6 Prozent Ja zu dieser Anpassung im Steuergesetz. «Ich bin sehr froh. Endlich sind die Firmen im Kanton Zürich den Firmen in anderen Kantonen gleichgestellt», sagt der Zürcher SVP-Nationalrat Hans Egloff.
Diese Entlastung der Unternehmen trifft vor allem die Städte. Zürich und Winterthur dürften dadurch Millionen an Steuereinnahmen entgehen. Die beiden Städte lehnten denn auch diese Vorlage ab. Die Stadt Winterthur knapp mit 50,6 Prozent, Zürich deutlicher mit 54,6 Prozent Nein.
Gegen diese Änderung des Steuergesetzes hatte die AL Unterschriften gesammelt. Die Partei bezeichnet die Vorlage als «Steuergeschenk für Immo-Haie», die unfair sei und ein neues Steuerschlupfloch öffne.
Die Bevölkerung ist sehr skeptisch gegenüber Begünstigungen von Firmen.
AL-Kantonsrat Markus Bischoff betrachtet den Entscheid der Zürcher Stimmbevölkerung aber nicht als Niederlage. Die 45 Prozent Nein-Stimmen zeigten, dass die Bevölkerung gegenüber Steuervorlagen skeptisch sei.