Gegenvorschlag Sonntagsverkäufe
Kanton Genf: Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Touche pas à mes dimanches!» / Änderung Gesetz über die Ladenöffnungszeiten
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JA
62'544 Stimmen
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NEIN
46'378 Stimmen
Initiative gegen Sonntagsverkäufe
Kanton Genf: Volksinitiative «Touche pas à mes dimanches!»
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JA
53'465 Stimmen
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NEIN
58'865 Stimmen
Im Kanton Genf können künftig an drei Sonntagen pro Jahr und am 31. Dezember die Läden geöffnet haben. Die Stimmberechtigten nahmen einen Gegenvorschlag zu einer Initiative an, welche die Sonntagsverkäufe ganz verbieten wollte.
Damit wurde die von Gewerkschaften und Linksaussen lancierte Initiative «Touche pas à mes dimanches!» («Hände weg von meinen Sonntagen!») mit 58'865 Nein gegen 53'465 Ja-Stimmen abgelehnt. Das ist ein Nein-Stimmenanteil von 52,40 Prozent.
Der Gegenvorschlag zur Initiative wurde demgegenüber mit 62'544 Ja gegen 46'378 Nein angenommen. Damit obsiegte der Kompromiss mit einem Ja-Anteil von 57,42 Prozent. Die Stimmbeteiligung lag bei 45,38 Prozent.
Leichte Lockerung
Die Initiative wollte den Status quo im Gesetz über die Ladenöffnungszeiten des Kantons Genf festschreiben. Somit wäre es den Geschäften verboten geblieben, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen zu öffnen. Ausnahmen wären allerdings möglich gewesen.
Der nun vom Volk angenommene Gegenvorschlag erlaubt künftig die Öffnung der Läden am 31. Dezember, der in Genf ein gesetzlicher Feiertag ist. Ausserdem dürfen Warenhäuser und Shoppingcenter künftig an drei Sonntagen pro Jahr ihre Türen öffnen, sofern ihre Angestellten einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstellt sind.
Der Gegenvorschlag war von der SP, der CVP und dem MCG (Mouvement citoynes genevois) unterstützt worden, während FDP und SVP sowohl Initiative als auch Gegenvorschlag abgelehnt hatten. Die beiden bürgerlichen Parteien und die Grünliberalen wollen die Ladenöffnungszeiten in Genf noch stärker lockern, um den Einkaufstourismus nach Frankreich zu bekämpfen. Bei der Stichfrage bevorzugten auch FDP, SVP und GLP den Gegenvorschlag.
Starke Konkurrenz aus Frankreich
Im benachbarten Frankreich können die Detailhändler bis zu zwölf Bewilligungen für Sonntagsverkäufe pro Jahr beantragen, in touristischen Regionen sind die Läden am Sonntag praktisch immer geöffnet.
Auch in der restlichen Schweiz wurden die Ladenöffnungszeiten in den letzten Jahren ausgedehnt. In den meisten Kantonen können die Gemeinden heute vier Sonntagsverkäufe pro Jahr bewilligen. Ausserdem sind seit 2005 auch Sonntagsverkäufe in Bahnhöfen und Flughäfen erlaubt.
2015 lockerte der Bund zudem das Sonntagsverkaufsverbot für touristische Regionen, wie es die Initiative im Kanton Genf vorausgesehen hatte. Darüber hinaus gibt es Bestrebungen auf nationaler Ebene, die Ladenöffnungszeiten wochentags bis mindestens 20 Uhr und samstags bis 18 Uhr auszudehnen.