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Schauspielhaus Zürich
Legende: Seit 2010 leistet Schwyz auf den Besucherzahlen basierende Beiträge an die grossen Kulturhäuser in Zürich und Luzern. Keystone

Kantonale Abstimmung Kanton Schwyz steigt aus Kulturlastenausgleich aus

Der Kanton Schwyz kündigt die Kulturlastenvereinbarung mit Luzern und Zürich. Die jährlichen Zahlungen an Kultureinrichtungen bleiben aber erhalten - sie sollen nach dem Willen des Stimmvolks ab 2021 aber neu dem kantonalen Lotteriefonds entnommen werden.

Die Stimmberechtigten haben am Sonntag den Austritt aus der Kulturlastenvereinbarung mit einem Ja-Stimmenanteil von knapp 56 Prozent (26'926 Ja zu 21'258 Nein) angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 47 Prozent. Nächster möglicher Kündigungstermin ist Ende 2021.

Wohnbau- und Eigentumsförderung

Kanton Schwyz: Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung

  • JA

    56.3%

    26'659 Stimmen

  • NEIN

    43.7%

    20'654 Stimmen

Überregionale Zusammenarbeit Kultureinrichtungen

Kanton Schwyz: Kündigung der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen

  • JA

    55.9%

    26'926 Stimmen

  • NEIN

    44.1%

    21'258 Stimmen

Bislang steuerte Schwyz jährlich Beiträge von rund 1,8 Millionen Franken an die grossen Kulturhäuser in den Kantonen Zürich (Opernhaus, Schauspielhaus und Tonhalle) und Luzern (Kultur- und Kongresszentrum Luzern, Luzerner Theater, Luzerner Sinfonieorchester) bei. Das soll auch künftig so bleiben, jedoch kann mit dem Votum des Stimmvolkes das Geld fortan statt aus dem ordentlichen Staatshaushalt neu aus Mitteln des Lotteriefonds entnommen werden. Damit würde der Staatshaushalt entlastet, ohne die Beiträge an die Kultureinrichtungen zu kürzen.

Regierung sieht sich bestätigt

Die Schwyzer Regierung sieht im Abstimmungsresultat eine Bestätigung der eigenen Position. Mit der Kündigung des Kulturlastenausgleichs entfalle die gesetzliche Verpflichtung, ausserkantonale Kultureinrichtungen finanziell zu unterstützen, sagte der Schwyzer Kulturdirektor Michael Stähli auf Anfrage. Schwyz wolle sich aber nicht aus der Verantwortung stehlen und die Beiträge auf freiwilliger Basis weiter leisten.

Enttäuscht über das Abstimmungsergebnis sind die Gegner der Vorlage. Sie machen für das Ende des Kulturlastenausgleichs die Informationspolitik des Kantons verantwortlich. Es ist denn auch eine Beschwerde hängig, mit der das Abstimmungsresultat aufgehoben werden soll. Begründet wird die Beschwerde damit, dass die Argumente der Gegner im Abstimmungsbüchlein zu wenig zur Geltung kamen.

Als Zeichen in die falsche Richtung bezeichnete Stephan Schleiss das Abstimmungsresultat. Schleiss ist Zuger Bildungs- und Kulturdirektor und Präsident des Konkordats des Kulturlastenausgleichs. Das Konkordat verfolge das Ziel, weitere Kantone als Mitglieder zu gewinnen. Er befürchte aber trotzdem nicht, dass mit dem Ausstieg des Kantons Schwyz der Anfang vom Ende des Kulturlastenausgleichs eingeleitet wird.

Ende der Mietzinszuschüsse

Ums Sparen ging es auch in der zweiten Abstimmungsvorlage im Kanton Schwyz. Die Stimmberechtigten hoben mit einem Ja-Stimmenanteil von über 56 Prozent (26'659 Ja zu 20'654 Nein) das Gesetz über die Wohnbau- und Eigentumsförderung auf. Dieses hatte Betagten, Invaliden, Pflegebedürftigen, Pflegepersonal und Personen in Ausbildung nicht rückzahlbare, kantonale Mietzinszuschüsse gewährt, wenn sie in vom Bund subventioniertem Wohnraum leben.

Die Vorlage bezweckte im Wesentlichen, den Kantonshaushalt um rund 130'000 Franken zu entlasten. Gegner hatten kritisiert, dass man den Schwächsten der Gesellschaft noch vor Ablauf der versprochenen Dauer zugesicherte Beiträge wieder entziehe.

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