Zuständigkeit Lehrpläne
Kanton Schaffhausen: Volksinitiative «Ja zu Lehrpläne vors Volk»
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JA
9'059 Stimmen
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NEIN
19'742 Stimmen
Die Stimmberechtigten im Kanton Schaffhausen entscheiden über die Initiative «Ja zu Lehrpläne vors Volk». Sie stimmen damit indirekt über den Lehrplan 21 ab. Die Initiative von SVP und EDU verlangt, dass in Zukunft Lehrpläne vom Kantonsrat genehmigt werden und zwar mit obligatorischer Referendumspflicht.
Wenn der Kantonsrat einem Lehrplan nicht mit 4/5-Mehrheit zustimmt, müsste eine Volksabstimmung durchgeführt werden. Heute ist im Kanton Schaffhausen der Erziehungsrat für den Erlass von Lehrplänen zuständig.
Angriff auf Lehrplan 21
Ziel der Initianten ist es, den Lehrplan 21 zu verhindern oder zumindest die Einführung zu verzögern. In Schaffhausen tritt der neue Lehrplan auf das Schuljahr 2018/19 in Kraft. Mithilfe einer Übergangsbestimmung will die Initiative erreichen, dass er nun rückwirkend dem Kantonsrat zur Genehmigung vorgelegt wird.
Parlament, Regierung und Erziehungsrat wollen an der bisherigen Zuständigkeit nichts ändern. Nach Auffassung der Mehrheit des Kantonsrats soll ein Fachgremium Lehrpläne beraten und nicht das Parlament. Allein schon wegen der fachspezifischen Inhalte und der häufig notwendigen Anpassungen wäre eine Bewilligung durch den Kantonsrat respektive durch das Volk nicht praktikabel.