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Das Kantonsspital St. Gallen möchte frei über das Haus 04 verfügen können
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 25.01.2024. Bild: Keystone/Gian Ehrenzeller
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Kantonsspital will Entscheid Darf höchstes St. Galler Gebäude stehen bleiben?

Ein denkmalpflegerischer Entscheid könnte das Stadtbild von St. Gallen verändern. Noch ist vieles im Unklaren.

Es ist das höchste Gebäude der Stadt St. Gallen – den einen gefällt es, den anderen nicht: Das Haus 04 des Kantonsspitals prägt das Stadtbild. Vor fast 50 Jahren wurde der 78 Meter hohe Bau eingeweiht. Jetzt ist das Hochhaus in die Jahre gekommen und damit der Nutzen als eines der zentralen Spitalgebäude infrage gestellt.

Damals waren die Anforderungen an die Medizin anders.
Autor: Thomas Sojak Leiter Departement Immobilien und Betrieb, KSSG

«Die Räume sind zu klein und die Geschosse zu tief, um medizinische Gerätschaften in die Decken einzubauen. Auch die Liftkapazitäten sind zu gering», sagt der Leiter des Departements Immobilien und Betrieb des Kantonsspitals St. Gallen, Thomas Sojak. Man merke einfach, dass es ein fünfzigjähriger Bau sei: «Damals waren die Anforderungen an die Medizin anders».

Kantonsspital St. Gallen und Baukran
Legende: Seit Jahren ist das Gelände des Kantonsspitals St. Gallen eine Baustelle. Fällt auch das Markenzeichen, das 78 Meter hohe Haus 04? Keystone/Gian Ehrenzeller

Der Plan der Verantwortlichen des Kantonsspitals St. Gallen ist es, das Haus 04 sukzessive rückzubauen und durch einen modernen Neubau zu ersetzen. In der Übergangsphase könnte das Gebäude allenfalls als Bürogebäude genutzt werden.

Noch dieses Jahr soll darüber entschieden werden, ob der markante Spitalturm des Kantonsspitals St. Gallen zurückgebaut werden kann oder doch stehen bleiben muss. Denn der Bau aus den 1970er-Jahren könnte unter Denkmalschutz gestellt werden. Dagegen wehrt sich das Kantonsspital aktiv.

Selber Abklärungen ausgelöst

Das Kantonsspital St. Gallen hat deshalb ein sogenanntes Provokationsverfahren ausgelöst. Es hat ein Gesuch eingereicht, dass das Gebäude nicht unter Schutz gestellt wird. Das sogenannte «Gesuch auf Feststellung über die Nicht-Unterschutzstellung» liegt öffentlich auf.

Im aktuellen Verfahren hat sich nun die kantonale Denkmalpflege zu Wort gemeldet – nicht im Interesse des Spitals: «Ein Gutachten sagt, dass das Gebäude schutzwürdig ist», sagt der kantonale Denkmalpfleger Moritz Flury.

Gutachten eines Architekturhistorikers

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Ein Architekturhistoriker kommt in seinem Gutachten zum Schluss, das Spitalhochhaus habe:

  • einen besonderen kulturellen Zeugniswert.
  • eine städtebauliche Bedeutung als dominanter Vertikalakzent der Spitalanlage.
  • eine hohe baukünstlerische Qualität mit differenzierter Volumetrie und Farbigkeit.
  • eine architekturgeschichtliche Bedeutung als besonders gestalteter, für seine Zeit typischer Spitalbau der Nachkriegsmoderne.

Der Bau sei ein markantes Gebäude im Stadtbild, ein Zeitzeuge der Spitalgeschichte der Stadt St. Gallen und eine Architekturperle dieser Zeit mit Beton und Blechverkleidungen, sagt der kantonale Denkmalpfleger.

Gebäude dieser Zeit werden noch nicht als schön empfunden.
Autor: Moritz Flury Kantonale Denkmalpflege St. Gallen

Dass das Haus vielen Leuten nicht gefällt, spielt für die Denkmalpflege keine Rolle. «Es ist vielfach so, dass Gebäude aus dieser Zeit noch nicht als schön empfunden werden», sagt Moritz Flury. Darum gehe es aber nicht. Es gehe darum, dass sie Zeugnisse der Architektursprache einer bestimmten Epoche seien.

Alles in allem komme dem Bau also eine kantonale Bedeutung zu. Nur: Wird das Hochhaus unter Schutz gestellt, würde das zu einer Mehrbelastung über Jahrzehnte führen und das Kantonsspital St. Gallen damit wirtschaftlich gefährden. So argumentiert das Kantonsspital in seinem aktuellen Gesuch.

Spitalgelände St. Gallen
Legende: Der Spitalturm ist von vielen Orten in der Stadt zu sehen. Darin sind Operationssäle, Bettenstationen, Behandlungs- und Untersuchungsbereiche und ein Personalrestaurant untergebracht. Keystone/Gian Ehrenzeller

Entscheiden, ob das höchste St. Galler Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wird, soll der Stadtrat. Die Regierung will den Entscheid noch in diesem Jahr fällen. Der Entscheid kann bis vor Bundesgericht angefochten werden.

Die höchsten Gebäude der 10 grössten Schweizer Städte

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  • Zürich: Prime Tower (126 m, Büro/Restaurant, 2011 fertiggestellt)
  • Genf: Tour Télévision Suisse Romande (62 m, Büro, 1972 fertiggestellt)
  • Basel: Roche-Turm (Bau 2) (205 m, Büro, 2022 fertiggestllt)
  • Lausanne: Tour Bel-Air (68 m, Büro, 1932 fertiggestellt)
  • Bern: Business Park Tower (86 m, Büro, 1972 fertiggestellt)
  • Winterthur: Sulzer-Hochhaus (100 m, Büro, 1966 fertiggestellt)
  • Luzern: Wohnhaus HochZwei 1 (88 m, Wohnungen, 2012 fertiggestellt)
  • St. Gallen: Haus 04 (78 m, Spital, 1975 fertiggestellt)
  • Lugano: Casa Torre (57 m, Wohnungen, 1957 fertiggestellt)
  • Biel/Bienne: Le Champagne (57 m, Wohnungen, 1969 fertiggestellt)

Regionaljournal Ostschweiz, 25.1.2024, 6:31 Uhr;

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