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Schweiz Kassieren ohne Arbeit – Chefarzt-Honorare werden zum Gerichtsfall

Gewisse Chefärzte verdienen an Leistungen, die sie nicht selbst ausgeführt haben. Das mag zwar störend sein, war aber früher normal, wie ein Gesundheitsökonom sagt. Nun steht diese Art von Arbeitsverträgen in der Kritik.

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Chefarzt-Honorare in der Kritik
aus Rendez-vous vom 16.10.2014. Bild: Symbolbild Keystone
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Anfang Woche hat das Basler Universitätsspital den Chefarzt der orthopädischen Klinik entlassen, unter anderem weil er Honorare falsch abgerechnet habe. Der entlassene Chefarzt bestreitet die Vorwürfe. Wer recht hat, entscheidet dereinst wohl das Gericht. So oder so: Der Basler Fall wirft einmal mehr ein schiefes Licht auf die Anstellungsbedingungen von Chefärzten. Denn diese können zum Teil Honorare einkassieren für ärztliche Leistungen, die sie gar nicht selber erbracht haben.

Jeder Fall ein Einzelfall

Einen Norm-Arbeitsvertrag für Chefärzte gebe es nicht, sagt der Gesundheitsökonom Williy Oggier. Jeder Fall sei ein Einzelfall. Entsprechend unterschiedlich sei in den Spitälern geregelt, welche und wie viele Honorare ein Chefarzt verrechnen kann. Aber er habe immer wieder Arbeitsverträge von Klinik-Chefs gesehen, die mit der Klausel «alleine honorarberechtigt» ausgestattet waren, sagt der Branchenkenner.

Es habe vor allem in der Vergangenheit Chefärzte gegeben, die sich bei ihrer Anstellung in bestimmten öffentlichen Häusern hätten zusichern lassen, dass in ihrer Klinik kein anderer Arzt ein Honorar bekommen dürfe, auch wenn der Chefarzt den Patienten gar nicht operiert hat. In solchen Fällen hat ein Chefarzt also auch dann ein Honorar zugute, wenn ein anderer, beispielsweise ein Oberarzt, den Privatpatienten operiert hat.

«Ein Grund dafür könnte sein, dass Medizin in der Vergangenheit sehr hierarchisch war und dass man bestimmte Chefärzte unbedingt haben wollte», sagt Oggier. So habe der Arzt eben entsprechend den Marktbedingungen diese Arbeitsvertragsklauseln durchsetzen können.

Krankenkassen haben Beisshemmung

Operierender Arzt mit Lupenbrille
Legende: Einen genormten Arbeitsvertrag für Chefärzte gebe es nicht, sagt ein Gesundheitsökonom. Keystone/Symbolbild

Krankenkassen können solche Rechnungen kaum kontrollieren. Und selbst wenn sie wissen, dass sie Honorare zahlen, ohne dass der Arzt selber am Operationsstisch stand: Viele Kassen hätten Beisshemmungen und wollten ihren Versicherten keinen Ärger machen, indem sie Arztrechnungen beanstanden, beobachtet Oggier. «Die Privatversicherungen leiden heute ohnehin schon an einem Versichertenschwund.»

Trotzdem werden Arbeitsverträge, die einseitig Chefärzte privilegieren, zusehends verschwinden, erwartet Oggier. Denn junge Ärztinnen und Ärzte wollten nicht in Kliniken arbeiten, die nach alten Hierarchien ausgerichtet sind. Solchen Spitälern drohten deshalb Nachwuchsprobleme.

Mehr unternehmerische Verantwortung für Chefärzte

Für Andreas Faller, Jurist und Berater im Gesundheitswesen, ist es denn auch kein Zufall, dass immer öfter über Chefarzt-Honorare gestritten wird. «Die grundsätzliche Tendenz im Gesundheitswesen geht klar in Richtung Kostendruck. Es ist für mich eine richtige Tendenz, dass Chefärzte künftig noch mehr in die unternehmerische Verantwortung eingebunden werden.»

Neue Abrechnungssysteme – Stichwort Fallkosten-Pauschalen– verstärkten den Kostendruck in den Spitälern. Chefärzte, die einseitig Honorare für die Behandlung von Privatversicherten einkassieren, sind deshalb Auslaufmodelle: Aus ökonomischen Gründen, aber auch, weil der Ruf eines Spitals leidet, wenn solches Tun bekannt wird.

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