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SBB-Busse wegen zu spät gefundenem Billett
Aus Espresso vom 10.12.2020. Bild: Keystone
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Kein Pardon SBB-Busse wegen zu spät gefundenem Billett

Dass eine Frau ihren 9-Uhr-Pass kurz nach einer Kontrolle im Zug doch noch vorweisen konnte, machte keinen Unterschied.

Fahrausweiskontrolle im Zug zwischen Zürich und Wetzikon. Verzweifelt suchte eine Frau ihren 9-Uhr-Pass. Dass sie ihn eingesteckt hatte, wusste sie genau. Denn am Morgen hatte ihr Sohn das Billett für sie entwerten dürfen.

Während sie suchte, erfassten die Kontrolleure der SBB bereits ihre Personalien. Auf dem Perron in Wetzikon, wo die Frau umsteigen musste, erhielt sie dann eine Busse über 100 Franken. Sie habe genug Zeit zum Suchen gehabt, beschieden ihr die Kontrolleure.

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Viel Unverständnis für SBB-Busse
aus Espresso vom 11.12.2020. Bild: Keystone
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Der Fahrausweis taucht auf

Die Sache liess ihr keine Ruhe. Sie durchsuchte ihre Handtasche noch einmal und fand den gültigen 9-Uhr-Pass. Sie eilte zu den Kontrolleuren und zeigte ihnen das Billett. Doch diese sagten ihr, die Busse sei bereits ausgestellt. Die Frau könne nach dem Wochenende beim Kundendienst anrufen.

Das tat sie. Doch auch dort wurde ihr gesagt, dass es nichts an der Busse ändere, dass sie den Fahrausweis unmittelbar nach der Kontrolle gefunden habe. Die Frau unternahm einen weiteren Versuch – über das Online-Formular der SBB. Sie schilderte den Vorfall und fügte der Mitteilung Fotografien des Billetts und der Busse an.

Die SBB kennt kein Pardon

Die SBB blieb jedoch hart: «Sie haben Ihren Fahrausweis erst am Bahnhof gefunden, somit ist das Billett nicht gültig gewesen für die Reise.» Ausnahmsweise werde die Busse aber von 100 auf 80 Franken reduziert.

Darauf beruft sich die SBB

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Als Reisende(r) ohne gültigen Fahrausweis (RogF) gilt, wer keinen über die gesamte Reisestrecke gültigen oder teilgültigen Fahrausweis vorweisen kann. Reisende ohne oder mit teilgültigem Fahrausweis bezahlen neben dem Fahrpreis einen Zuschlag. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie keine Zeit hatten, ein Billett zu lösen oder ob Sie das Billett nicht mehr finden. Zudem werden Ihre Personalien elektronisch erfasst und bleiben während mindestens zweier Jahre registriert. Der Fahrpreis und der Zuschlag werden in Rechnung gestellt.

Als Reisende(r) mit teilgültigem Fahrausweis (RemitF) gilt, wer einen auf dem gesamten Reiseweg an sich gültigen, aber in einem der folgenden konkreten Fälle ungenügenden Fahrausweis vorweisen kann:

RemitF überall:

  • fehlender Zuschlag (z.B. Nachtzuschlag)
  • Fahrausweis für falsche Kundengruppe (z.B. Fahrausweis zum halben oder ermässigten Preis ohne Berechtigung)
  • falsche Verkehrsmittelwahl (Fahrausweis nicht gültig)

Nur den reduzierten Zuschlag bezahlt, wer bei Verbundfahrausweisen max. 1 Zone oder bei nationalen Fahrausweisen max. 1 Haltestelle zu wenig gelöst hat.

RemitF im Regionalverkehr:

  • fehlender Klassenwechsel
  • fehlender Streckenwechsel, bzw. abweichende Strecke (jedoch gleiche Abgangs− und Bestimmungsstation − resp. Abgangs− und Bestimmungszone; anderer, direkter und vergleichbarer Weg)

Unterschiede zwischen Regional- und Fernverkehr

Im Fernverkehr (IC, ICN, IR und internationale Züge) ist es weiterhin möglich, ohne Zuschlag einen Klassen- oder Streckenwechsel im Zug zu lösen. Der Mindestpreis für einen Klassenwechsel beträgt 10 Franken. Im Regionalverkehr (RE, R, S, SN) ist dies ausgeschlossen.

Ausnahmen

  • persönliches Abo vergessen (Gebühr 5 Franken wie bisher)
  • Familien: Kinder zahlen keinen erhöhten Zuschlag.
  • Gruppen: Erhöhter Zuschlag wird nur einmal erhoben.
  • Reisende mit Behinderung und verwirrte Personen zahlen keine Zuschläge.

Quelle: sbb.ch

Die Frau findet das Verhalten der SBB unlogisch. «Mit demselben 9-Uhr-Pass, auf den ich eine Busse von 100 Franken erhalten habe, bin ich danach legal weitergefahren.»

Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» will von der Medienstelle wissen, weshalb die SBB auf einer Busse auf einem gültigen Billett besteht. Schliesslich hatte die Frau es denselben Kontrolleuren wenige Minuten nach der Kontrolle noch vorgewiesen. Die Antwort fällt knapp aus.

Bestimmungen streng ausgelegt

«Unser Personal hatte nach den geltenden Bestimmungen korrekt gehandelt. Aus Sicht der Kundin ist es verständlicherweise sehr ärgerlich. Deshalb haben wir ihr auch einen Teil des Zuschlags erlassen, ein vollständiger Verzicht war nicht möglich. Danke fürs Verständnis, dass wir uns nicht weiter zu dieser Angelegenheit äussern werden.»

Streng nach Buchstaben mag das korrekt sein. Die Bestimmungen wurden hier allerdings sehr kleinlich ausgelegt.

Espresso, 10.12.2020, 08:13 Uhr

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