Darum geht es: Die Gemeinde Puntrut JU verbietet nicht-in-der-Schweiz-ansässigen Personen den Eintritt ins Freibad. Die Massnahme richtet sich besonders gegen Besucher aus Frankreich. Mit diesen habe man schlechte Erfahrungen gemacht, begründet der Gemeinderat die Massnahme. Das Besuchsverbot gilt bis Ende August. Der Schritt erfolge allein im Interesse der Sicherheit der Badegäste und des friedlichen Zusammenlebens, so die Gemeindebehörden.
Die Gründe: Seit dem Beginn der Badesaison musste das Freibad in Pruntrut bereits rund 20 Gästen Hausverbot erteilen – meist Personen aus dem nahen Frankreich. Laut den Behörden verhielten sie sich unangemessen, belästigten andere Badegäste – vor allem Frauen –, drohten mit Gewalt, waren unhöflich oder missachteten die Regeln des Freibads, indem sie beispielsweise in Unterwäsche badeten. Das Fass zum Überlaufen brachte ein Angriff eines Unruhestifters auf einen Angehörigen des Sicherheitspersonals der Badi.
Das Vorgehen: Wer Zutritt zum Freibad will, muss sich jetzt als Schweizer Staatsangehörige oder -angehöriger oder als Person mit Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung in der Schweiz ausweisen. Das Verbot werde strikt durchgesetzt, hiess es seitens der Gemeinde. Ähnliche Einschränkungen gab es im Pruntruter Freibad bereits 2020. Damals war allerdings die Covid-19-Pandemie und die Vermeidung von Ansteckungen als Grund vorgebracht worden.
Wer bezahlt, muss auch vom Angebot profitieren. Und das sind die Jurassierinnen und Jurassier.
Die rechtliche Situation: Es stellt sich die Frage, ob ein solches Verbot für alle Französinnen und Franzosen aus juristischer Sicht zulässig ist. Sicher ist: Gegen die Antirassismus-Strafnorm verstösst die Anordnung der Gemeinde nicht: Die Nationalität ist kein geschütztes Objekt gemäss Strafgesetzbuch Artikel 261. Es könnte allerdings diskriminierend sein und damit gegen die Bundesverfassung verstossen, allen Französinnen und Franzosen den Zugang zur Badi zu verbieten.
Das sagt die Gemeinde: Der Gemeindepräsident von Pruntrut, Philippe Eggertswyler, weist den Vorwurf, mit der Massnahme würden gewisse Personen diskriminiert, von sich. Er sagt: «Wer bezahlt, muss auch vom Angebot profitieren – und das sind die Jurassierinnen und Jurassier. Auch muss man sich im Bad sicher fühlen können.» Im Freibad von Pruntrut gibt es Platz für bis zu 1000 Gäste. Und diese Zahl sei vor dem Zugangsverbot für Franzosen oftmals schon am Mittag erreicht worden, so Eggertswyler. Es sei also vorgekommen, dass Personen aus der Gemeinde Pruntrut oder dem Kanton Jura hätten abgewiesen werden müssen, weil das Bad zu voll war.