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Coronakrise: Das müssen Reisende jetzt wissen
Aus Espresso vom 23.03.2020. Bild: Keystone
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Keine Ferien wegen Coronakrise Das müssen Reisende jetzt wissen

Die Reisebranche steht still. Alle Reisen ins Ausland sind bis 19. April abgesagt. Wir klären wichtige Fragen.

Auf der Redaktion der Konsumentenmagazine «Kassensturz» und «Espresso» sind in den letzten Tagen viele Fragen zum Thema Reisen eingetroffen. Hier eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Antworten.

Was bedeutet es für mich, wenn meine Pauschalreise aufgrund des Coronavirus abgesagt wurde?

Wurde eine Pauschalreise gebucht und vom Veranstalter abgesagt, gilt das Pauschalreisegesetz. Der Reiseveranstalter hat grundsätzlich drei Möglichkeiten, die Reise zu vergüten:

  • Gutschein für eine höherwertige Reise: Der Veranstalter übernimmt die zusätzlichen Kosten.
  • Gutschein für eine minderwertige Reise: Der Veranstalter muss die Differenz dem Kunden ausgleichen.
  • Bargeld-Rückerstattung.

Der Reiseveranstalter kann dem Kunden ein Angebot machen. Die Wahl liegt aber beim Kunden. Heisst: Der Kunde hat grundsätzlich immer Anspruch auf eine Bargeld-Rückerstattung.

Wichtig: Die Reisebranche ist in der aktuellen Situation stark unter Druck, das sollte man sich als Kunde bewusst sein. Wenn man so oder so wieder mit dem Veranstalter verreisen möchte, bietet sich deshalb ein Gutschein an. Das entlastet die Reisebüros.

Gutscheine statt Bargeld

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Die Reisebranche steht unter enormem Druck. Der Schweizer Reise-Verband hat deshalb beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) beantragt, dass Reiseveranstalter die abgesagten Reisen nurmehr mit Gutscheinen rückerstatten dürfen. Ein Entscheid steht noch aus, wird aber für die nächsten Tage erwartet.

Was ist, wenn ich keine Pauschalreise gewählt, sondern Einzelleistungen zum Beispiel im Internet gebucht habe?

In diesem Fall ist die Ausgangslage komplizierter. Der Kunde hat keinen Veranstalter im Hintergrund und muss deshalb selbst mit den Leistungsträgern verhandeln. Grundsätzlich gelten dessen Annullationsbedingungen. Zeigen sich die Leistungsträger nicht kulant, ist es schwierig, sich zu wehren. Befindet sich der Leistungsträger (z.B. das Hotel) im Ausland, gilt das Gesetz des entsprechenden Landes.

«Man kann nicht den Fünfer und das Weggli haben», sagt Reiseombudsmann Franco Muff. «Man kann mit den Leistungsträgern noch einmal verhandeln. Kommen sie einem nicht entgegen, dann ist das so.» Selbstverständlich kann man auch klären, ob allenfalls die Reiseversicherung einen Teil der Annullationskosten übernimmt.

EDA holt Reisende zurück

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Das Aussendepartement geht davon aus, dass sich immer noch mehrere zehntausend Schweizerinnen und Schweizer im Ausland befinden. In den nächsten Tagen sollen Touristen aus Lateinamerika zurückgeholt werden. Weitere Informationen gibt es hier.

Ich habe meine Reise schon vor einiger Zeit selbst annulliert, aus Angst vor dem Coronavirus. Habe ich nun einfach Pech?

Ja, grundsätzlich schon. Es gelten die Annullationsbedingungen des Reiseveranstalters. Einige Reisebüros zeigen sich aufgrund der besonderen Situation aber kulant, wie eine nicht repräsentative Umfrage des Konsumentenmagazins «Espresso» zeigt. Es lohnt sich daher, das Gespräch zu suchen.

Ich kann meinen Reiseveranstalter nicht erreichen. Was soll ich tun?

Geduld haben. Die Reisebüros haben im Moment alle Hände voll zu tun. Oberste Priorität hat aktuell, Reisende, die sich noch im Ausland befinden, zurück in die Schweiz zu holen. Bei den abgesagten Reisen kontaktiere man die Kunden laufend, sagt Bianca Gähweiler, Mediensprecherin der Hotelplangruppe: «Wir gehen aufsteigend nach Rückreisedatum vor. Wer in den nächsten Tagen angereist wäre, wird zuerst kontaktiert». Gleich gehen auch andere Reiseveranstalter vor.

Die wichtigsten Informationen zum Coronavirus:

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Espresso, 23.03.20, 08.13 Uhr

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