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Keine flexiblen Renten Bundesgericht stoppt Pensionskassen-Jongleure

  • Die Beratungsfirma PWC hat ein Pensionskassen-Reglement vorgesehen, dass die ausbezahlte Rente von der finanziellen Lage der Kasse abhängig machen wollte.
  • Das Bundesgericht bestätigt nun das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach das Reglement geltendes Bundesrecht verletzt.

Die Beratungsfirma Price Waterhouse Cooper PWC hat im Sommer 2014 das Reglement für ihre Pensionskasse neu aufgelegt. Die darin definierte Rente ist flexibel.

Geplant war ein Modell einer fixen Basisrente mit einem variablen Bonusteil im überobligatorischen Bereich. Dieses Modell sollte nicht mehr nur für Neurentner gelten. Es sollte auch auf laufende Renten angewandt werden.

Den Rentner im Fokus

Das Bundesgericht hat ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts jetzt bestätigt: Eine Kürzung laufender Renten ist nur zulässig, wenn eine Pensionskasse eine Unterdeckung aufweist.

Der Gesetzgeber habe den entsprechenden Grundsatz im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) klar festgehalten, schreibt das Bundesgericht in seinem Entscheid.

Mit dieser Flexibilisierung wollte die PWC die Umlage von Geldern der aktiven Versicherten zu den Rentner vermeiden. Der variable Teil sollte von der finanziellen Situation der Pensionskasse abhängen. Je nach Wirtschaftslage hätte dies eine Erhöhung oder Senkung der Renten zur Folge gehabt.

Politik schraubt an den Renten, nicht das Unternehmen

Das Bundesgericht hebt in seinem Entscheid hingegen die Planungssicherheit für Rentner hervor. Mit Blick auf die Fortführung des gewohnten Lebensstandards stehe die Höhe des fixen Rententeils im Vordergrund.

Würden die Altersrenten gemessen an der Lebens- und Renditeerwartung viel zu hoch ausfallen, sei es Aufgabe des Gesetzgebers, Anpassungen vorzunehmen. Das sei nicht die Aufgabe des Bundesgerichts, schreibt das Gericht in seinen Erwägungen.

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