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Keine Kulanz auf dem Friedhof Ein Vater will das Grab der Tochter länger behalten und stösst an

Ein Vater wehrt sich dagegen, dass das Grab seiner Tochter aufgehoben werden soll. Die Gemeinde Affoltern am Albis will jedoch keine Ausnahme machen und alle Angehörigen gleich behandeln.

Farbige Blumen schmücken das Grab auf dem Friedhof in Affoltern am Albis, eine Engelsfigur wacht über die Tochter von Werner Fuchs. Olivia ist im Alter von 15 Jahren bei einem epileptischen Anfall verstorben. Über 20 Jahre ist das nun her. Deshalb soll ihr Grab jetzt aufgehoben werden.

Werner Fuchs verliert damit einen «rituellen Ort», wie er sagt. Dessen Bedeutung habe sich für ihn über die Jahre zwar verändert. Das Grab sei jedoch ein Ort geblieben, an dem er mit seiner verstorbenen Tochter in Kontakt kommen könne. «Ganz selten weine ich noch, das tut mir gut», sagt er.

Die Gemeinde macht das ohne Not.
Autor: Werner Fuchs Vater

Dass Olivias Grab noch in diesem Monat aufgehoben werden soll, könne er nicht verstehen. Er sagt: «Die Gemeinde macht das meiner Meinung nach ohne Not.» Auf dem Friedhof habe es genügend Platz. Früher habe es zudem keine solchen Regeln gegeben, wie ihm ein ehemaliger Gemeindepräsident gesagt habe.

Gemeinde will alle gleich behandeln

Die Gemeinde Affoltern am Albis verweist auf Anfrage von SRF auf die Bestattungs- und Friedhofverordnung. Wie die anderen Gräber würden sie auch Kindergräber nach 20 Jahren aufheben, sagt Stadtschreiber Stefan Trottmann und ergänzt: «Wir müssen alle gleich behandeln.»

Die Gemeinde habe auch schon bei anderen Gräbern Anfragen erhalten, ob diese länger bestehen bleiben könnten. Auch dort hätten sie keine Ausnahme gemacht.

Ein Herz aus Pflanzen und Tannzapfen auf einem Grab
Legende: Ein Ort für die Trauer wie dieses Grab auf dem Friedhof Fluntern ist für viele Angehörige wichtig. Keystone/Gaetan Bally

Laut Trottmann könnte die Gemeindeversammlung die Verordnung ändern. Wegen Vorgaben des Kantons Zürich wäre es zwar nicht möglich, die Grabesruhe zu verkürzen. Diese zu verlängern, wäre hingegen möglich. Er sagt: «Der Stadtrat von Affoltern am Albis hat jedoch noch nie einen Antrag bekommen.» Er könne deshalb nicht sagen, wie sich der Stadtrat zur Frage stellen würde, sagt Trottmann.

Stadt Zürich kommt Angehörigen entgegen

In anderen Zürcher Gemeinden gelten andere Regeln. In der Stadt Zürich etwa dauert die Grabesruhe bei Kindergräbern mit 30 Jahren länger als bei Erwachsenen mit 20 Jahren. Zu den Kindergräbern zählen diejenige von Kindern bis zwölf Jahren.

Foto einer Baumallee auf dem Friedhof Sihlfeld
Legende: Auf Friedhöfen der Stadt Zürich gelten bei Gräbern von Kindern bis zwölf Jahre eine längere Grabesruhe. Keystone/Petra Orosz

Diese Fristen reichten in den allermeisten Fällen aus, sagt Rolf Steinmann vom Bestattungsamt der Stadt Zürich. «Im Einzelfall gibt es den Wunsch, dass wir die Grabesruhe verlängern. Dann prüfen wir einfach, was möglich ist.» Eine Lösung könne beispielsweise sein, eine Urne innerhalb des Friedhofs zu versetzen oder auf einen anderen Friedhof.

Am selben Ort könne ein Grab jedoch nicht länger als vorgesehen bestehen bleiben. Die Stadt Zürich hebe nämlich keine einzelnen Gräber auf, sondern immer ganze Grabfelder. Steinmann sagt: «Wenn wir dann auf einem grösseren Feld einfach ein einzelnes Grab bestehen lassen würden, wäre das sehr irritierend.» Zudem wäre es auch für andere Angehörige ungerecht.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 02.04.2024, 17:30 Uhr ; 

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