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Keine Rentenalter-Erhöhung Bundesrat will ältere Arbeitnehmende zum Weiterarbeiten verlocken

Mit der nächsten grossen AHV-Reform (AHV2030) soll das Rentenalter nicht erhöht, aber Anreize zum längeren Arbeiten geschaffen werden. Daran hält der Bundesrat in den nun beschlossenen Leitlinien zur AHV fest.

  • Der Bundesrat will den AHV-Freibetrag – also das von AHV-Beiträgen befreite Einkommen – von 16'800 auf 21'800 Franken pro Jahr erhöhen.
  • Das soll Anreize für längeres Arbeiten fördern.
  • Zudem will er den Betrag regelmässig an die Lohn- und Preisentwicklung anpassen.

Einkommen von Pensionierten, auf die Beiträge anfallen, will der Bundesrat mit dem Faktor 1.4 multiplizieren. Das ermögliche eine Erhöhung des Rentenniveaus bis zur Maximalrente, schrieb er dazu. Der Aufschub des Rentenbezuges soll attraktiver werden und im Gegenzug die Anreize für Frühpensionierungen senken.

Kein Höchstalter mehr

Mit der Reform soll nach dem Willen des Bundesrates auch das Höchstalter in der AHV fallen: Heute ist es nach dem 70. Geburtstag nicht möglich, die eigene Rente aufzubessern, obwohl auch 70-Jährige und ältere Arbeitnehmende AHV-Beiträge bezahlen müssen.

Das Rentenalter will der Bundesrat in einer nächsten AHV-Reform angehen und sich dann mit einer Flexibilisierung befassen. Er will Modelle prüfen, die etwa die Schwere der Arbeit, den Beruf und das Ausbildungsniveau berücksichtigen.

Dafür seien aber Informationen nötig, über die die AHV zurzeit nicht verfüge, schrieb der Bundesrat. Mit der AHV2030 sollen Arbeitgeber deshalb verpflichtet werden, zusätzliche Angaben zu liefern.

Auch auf der Einnahmenseite hat der Bundesrat Pläne, um bis 2040 zusätzliche 700 Millionen Franken an Beiträgen einzunehmen: In oberen Einkommensklassen sollen Selbstständige nicht mehr weniger, sondern gleich viel abliefern müssen wie Angestellte. Kranken- und Unfalltaggelder will der Bundesrat AHV-pflichtig machen und damit Beitragslücken verhindern.

AHV-Beiträge auf Dividenden

Für laut Mitteilung «ungewöhnlich hohe Dividenden», die bestimmte Unternehmen an mitarbeitende Aktionäre und Aktionärinnen ausschütten, will der Bundesrat künftig AHV-Beiträge erheben. Dividenden sind heute nicht AHV-pflichtig. Laut Bundesrat kann das dazu führen, dass statt eines Lohns eine Dividende ausbezahlt wird.

Die Finanzierung der AHV von 2030 bis 2040 hängt von den Entscheiden des Parlaments zur Finanzierung der 13. AHV-Rente ab. Diese wird ab 2026 ausbezahlt. Im Frühjahr 2026 soll die Vernehmlassung zur AHV 2030 beginnen.

SRF 4 News, 26.11.2025, 16 Uhr ; 

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