Keine Lohnbeiträge, einzig eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.7 Prozentpunkte, befristet bis Ende 2030. So will eine knappe Mehrheit im Nationalrat die 13. AHV-Rente finanzieren. Keine Unterstützung gibt es hingegen für jene Variante, die SP, Grüne und Mitte im Ständerat durchgebracht hatten. Diese Variante von Mitte-Links sah neben der Erhöhung der Mehrwertsteuer auch höhere Lohnbeiträge vor. Und eine Verknüpfung der 13. AHV-Rente mit der Finanzierung zur Abschaffung Heiratsstrafe bei der AHV. Auch von der Verknüpfung dieser beiden Geschäfte will eine Mehrheit im Nationalrat nichts wissen.
Die Mehrheiten waren dabei knapp und wechselhaft im Verlauf der Debatte. Zuerst verhalfen die FDP und die SVP dem Konzept einer befristeten Lösung zusammen mit der GLP zur Mehrheit. In der Gesamtabstimmung lehnten FDP und SVP diese Zusatzfinanzierung dann wieder ab. Ausgerechnet die SP, die Grünen und die Mitte mussten der befristeten Mehrwertsteuererhöhung zum Durchbruch verhelfen. Obwohl sie sie zuvor bekämpft hatten.
Mehrheit für eine Zusatzfinanzierung
Die Debatte zeigt, dass eine Zusatzfinanzierung eine Mehrheit findet. Das dürfte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider freuen, auch wenn sie im Nationalrat für eine unbefristete Lösung plädiert hatte. Zudem liegt die Höhe der Zusatzfinanzierung exakt beim Vorschlag, den der Bundesrat vor knapp einem Jahr präsentiert hat: eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.7 Prozentpunkte.
Baume-Schneider hat vom Nationalrat aber auch ein klares Signal erhalten, dass eine tiefgreifendere AHV-Reform bis in die 2030er-Jahre erwartet wird, als der Bundesrat bislang vorgelegt hat. Eine Reform, bei der auch das Rentenalter wieder ein Thema sein soll. Auch deshalb soll die 13. AHV-Rente nur bis 2030 über die Mehrwertsteuer finanziert werden – damit der Druck auf den Bundesrat hoch bleibt.
Weniger Freude am Entscheid im Nationalrat dürfte Finanzministerin Karin Keller-Sutter haben. Denn wie der Ständerat hat sich der Nationalrat dagegen ausgesprochen, dass der Bundesbeitrag an die AHV gesenkt wird. Das kostet den Bund über 400 Millionen Franken zusätzlich. Und das ist nach der Beratung in der grossen Kammer beschlossene Sache. In Zeiten der Entlastung des Bundeshaushaltes muss das Geld nun anderswo gespart werden.
Hin und Her zwischen National- und Ständerat
Noch nicht beschlossene Sache ist die Zusatzfinanzierung. Das nationalrätliche Konzept dürfte in der Wintersession im Ständerat debattiert werden. Entweder einigen sich die Räte dann auf eine gemeinsame Lösung. Oder es ist eine Einigungskonferenz nötig. Auch dort könnte eine Zusatzfinanzierung noch scheitern. Die Absturzgefahr bleibt deshalb hoch.
Sollte aber eines der beiden diskutierten Konzepte zur AHV-Finanzierung durchkommen, dann wird das Volk das letzte Wort haben. Denn sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat wollen die Mehrwertsteuer erhöhen. Weil dafür die Verfassung geändert werden müsste, ist eine Volksabstimmung zwingend. Das Stimmvolk hat die 13. AHV-Rente deutlich angenommen. Auch die Finanzierung dürfte nochmals vom Volk beurteilt werden.