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Kinder nach Syrien entführt Schweizer IS-Verdächtige verliert Bürgerrecht

Eine 30-jährige Mutter aus Genf verzichtet auf einen Rekurs. Sie war zum «Islamischen Staat» nach Syrien gezogen.

  • Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt gegenüber SRF, dass die Rekursfrist gegen den Passentzug der Frau ungenutzt verstrichen ist.
  • Damit wird erstmals seit Ende des Zweiten Weltkriegs der Entzug eines Schweizer Bürgerrechts rechtskräftig.
  • Die Frau hatte sich dem IS angeschlossen und ist heute mit ihren inzwischen drei Kindern in einem Gefangenenlager in Syrien interniert.

In Genf war sie 1989 als Tochter einer Schweizerin und eines Tunesiers zur Welt gekommen, besass neben der französischen Staatsbürgerschaft auch jene der Schweiz – seit heute nicht mehr: Der Bund hat ihr um Mitternacht das Bürgerrecht entzogen. Mehrmals wurde der Fall öffentlich publiziert. Jetzt sind alle Fristen verstrichen, der Entzug des Schweizer Passes ist rechtskräftig.

Auf Anfrage von SRF bestätigt das Bundesverwaltungsgericht, dass innerhalb der 30-tägigen Frist keine Beschwerde gegen den Entscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM) eingegangen sei. Das bedeute, dass die Frau ab sofort nicht mehr Schweizer Bürgerin sei.

Trotz Ablauf der Rekursfrist gewährt der Bund einen zeitlichen Puffer, da eine Beschwerde auch auf einem Schweizer Konsulat oder einer Botschaft hätte eingereicht werden können und noch nicht eingetroffen sei. Das SEM spricht von «rund einer Woche».

Bund versuchte die Frau zu kontaktieren

Dass die Frau dies in letzter Minute gemacht hätte, scheint unwahrscheinlich. Denn obwohl sie in einem Lager für Frauen und Kindern in Nordsyrien interniert ist, hat sie durchaus Kontakt zur Aussenwelt, wie SRF aus mehreren Quellen weiss.

Zudem hat der Bund offenbar versucht, direkt Kontakt mit der Frau aufzunehmen, um ihr das rechtliche Gehör zu gewähren. Das ist allem Anschein nach auch deshalb gescheitert, weil die Frau sich vor den kurdischen Truppen, die das Lager kontrollieren und Botschaften weiterleiten könnten, versteckt hält. Mehr noch: Die Frau hat sich offenbar bewusst entschieden, keinen Rekurs einzulegen. Das haben SRF-Recherchen im Umfeld der Familie ergeben.

Zweifel an Rechtmässigkeit des Entscheids

Der Pass-Entzug der Genferin wird damit rechtskräftig, ohne dass ein Gericht den Entscheid des SEM geprüft hätte. Aus Sicht mehrerer kritischer Juristen wäre das nötig, denn es bestünden erhebliche Zweifel, ob ausreichend juristische Gründe für einen Bürgerrechtsentzug vorliegen würden.

Der Fall der Genferin hat nun aber einen anderen Fall überholt, den Pass-Entzug gegenüber einem Mann aus dem Tessin, dessen Bürgerrechtsentzug das SEM im September kommuniziert hatte und bisher als erster Fall galt. Doch wurde dort die Rekursfrist genutzt. Der Entzug ist somit nicht rechtskräftig und vor Bundesverwaltungsgericht hängig, wie das Gericht anfangs Januar gegenüber Radio SRF bestätigt hat.

Die Frau reiste mit ihren Kindern nach Syrien

Der Fall der heute 30-jährigen Frau aus Genf ist auch deshalb aussergewöhnlich, weil sie 2016 die Schweiz nicht alleine in Richtung Syrien verlassen hatte: Sie nahm ihre zwei Töchter mit, gegen den Willen der beiden Väter. Im Territorium des selbst ernannten «Islamischen Staates» bekam sie ein weiteres Kind. Heute sind die drei Mädchen knapp zwei, sieben und 14 Jahre alt.

Der Bund will die Kinder in die Schweiz holen

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Der Bund erklärte, es werde alles unternommen, um die Kinder in die Schweiz zurück zu holen. Das SEM teilte auf Anfrage von SRF mit, die Verantwortung dafür, dass die Kinder sich überhaupt nach wie vor in der Krisenregion befänden, liege bei der Mutter, sie gelte als terroristisch motivierte Reisende. «Die Rückführung der Kinder scheiterte bislang vor allem daran, dass die Mutter nicht bereit war, die Kinder ohne sie ausreisen zu lassen», schreibt das SEM.

Eine aktive Unterstützung der Ausreise der Mutter schliesst der Bund aus, er hat diesen Grundsatz für alle erwachsenen IS-Gefangenen in Syrien im März 2019 festgelegt. Und wenn es keine Schweizer Staatsbürger sind, dann haben sie keine Hilfe der Eidgenossenschaft zu erwarten.

Die Kinder der Genferin behalten ihr Bürgerrecht, wobei das in Syrien geborene Baby offenbar über keine Schweizer Papiere verfügt. Wie der Bund nun die drei Kinder ohne Mutter aus dem Lager holen will, bleibt offen. Umso mehr, als die kurdische Lokalverwaltung mehrfach deutlich gemacht hat, dass sie nicht akzeptiere, dass Kinder ihren Müttern entrissen würden.

SRF stand kürzlich mit Personen in Kontakt, die die Kinder im Gefangenenlager getroffen haben und ihren Zustand als prekär beschrieben. Trotz der Kälte und Nässe hätten sie keine Winterkleider und seien barfuss unterwegs.

Tagesschau, 04.02.20, 19:30

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